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Maler und Lackierer: Neue Mindestlöhne vereinbart - Tariflohn: 2,3% mehr ab Oktober 2009
Nach einer weiteren 10stündigen Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien für das Maler-Lackiererhandwerk auf neue Mindest- und Tariflöhne verständigt. Erstmals wurde für alle Bundesländer eine gemeinsame unterste Lohnuntergrenze festgelegt.
Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer in den Tarifgebieten West und Ost beträgt ab dem 01. September 2009 € 9,50 und steigt ab dem 01. Juli 2011 auf € 9,75. Für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist dies zudem ein einheitlicher Mindestlohn für Gesellen und ungelernte Arbeitnehmer. Damit entfällt eine Lohnstufe des bisherigen Mindestlohns.
Für den Mindestlohn der Gesellen im Tarifgebiet West gelten folgende Mindestlöhne:
ab 01. September 2009: € 11,25
ab 01. September 2010: € 11,50
ab 01. Juli 2011: € 11,75
Für die Mindestlöhne soll eine Laufzeit bis zum 29.02.2012 gelten.
Arbeitgeber-Verhandlungsführer Paul Laukötter: „Wir wollten ein klares Signal für faire Wettbewerbsbedingungen am Markt schaffen. In unserem personalintensiven Handwerk sind die Lohnbelastungen von besonderer Bedeutung. Zudem wollten wir die Struktur vereinfachen, um eine bessere Überprüfung der Mindestlöhne durch den Zoll zu erreichen. Dazu haben wir uns zum Teil auch den Mindestlohnhöhen im Bauhauptgewerbe angenähert”.
Nach 3 Monaten ohne Lohnerhöhung erfolgt ab dem 01. Oktober 2009 eine Erhöhung der Tariflöhne um 2,3 %. Über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages (30.06.2011) entspricht dies einer jährlichen Lohnsteigerung um 1,3 %.
Paul Laukötter: „Angesichts der schwierigen, unwägbaren wirtschaftlichen Situation in der Branche, gibt es nicht viel zum Verteilen. Wir wollen die Beschäftigung sichern. Die Forderung der IG BAU zu einer Lohnerhöhung von 7,2 % war für uns nicht akzeptabel. Die Betriebe erhalten Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum, dazu sind wir an die Grenze der Machbarkeit gegangen.
Der Einigung müssen die Tarifkommissionen beider Parteien noch zustimmen. Dazu besteht eine Erklärungsfrist bis zum 10. August 2009.


