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Neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk

 

Für die mehr als 197.000 Beschäftigten im Maler-Lackiererhandwerk gelten ab 24. Oktober 2009 neue Mindestlöhne

Der scheidende Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat die von den Tarifpartnern vereinbarten Lohnuntergrenzen jetzt für allgemein verbindlich erklärt.

Wenn Malerarbeiten ausgeführt werden, müssen die Beschäftigten künftig in der Stunde mindestens 9,50 Euro (ungelernte Arbeitnehmer Ost / West) bzw. 11,25 Euro (Gesellen Tarifgebiet West) verdienen. Die Löhne gelten auch für Leih- Zeitarbeiter, die Malerarbeiten ausführen.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz, , erklärte dazu: „Beim Tarifabschluss im Sommer diesen Jahres haben wir uns auf neue Mindestlöhne verständigt. In unserem personalintensiven Handwerk sind faire Wettbewerbsbedingungen von entscheidender Bedeutung. Die festgelegten Lohnuntergrenzen geben uns hierzu einen Rahmen, ohne Wettbewerb zu verhindern. Die legale Beschäftigung in den Betrieben wird damit gestärkt. Auch von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie an dem wirksamen Instrumentarium der Allgemeinverbindlichkeit von branchenbezogenen Mindestlöhnen festhält. Dies ist ein klares Signal gegen Lohndumping”.

Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk gilt bis zum 29. Februar 2012.

Mindestlöhne Maler-Lackiererhandwerk im Überblick:

ab

01. Sept. 2009*

01. Sept. 2010

01. Juli 2011

Mindestlohn West gelernte AN (Gesellen)

11,25 €

11,50 €

11,75 €

Mindestlohn West ungelernte AN

9,50 €

9,50 €

9,75 €

Mindestlohn Ost

 *) in Kraft im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ab 24.10.2009

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