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Überarbeitet: Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen -

Seit Jahrzehnten werden in Deutschland Fassaden hauptsächlich vom Stuckateur- und Malergewerbe geputzt.

Putze auf Basis verschiedener Bindemittel mit Strukturen unterschiedlichster Art kommen hierbei zur Anwendung. Sie werden von der putzherstellenden Industrie als Sackware, aber auch verarbeitungsfertig in Eimern oder Silos geliefert.

Insofern kann man unterstellen, dass es sich hierbei um eine Art der Fassadengestaltung handelt, die einen Stellenwert mit hoher Akzeptanz beim Hauseigentümer besitzt.

Besonders in den letzten Jahren ist zu beobachten, dass wiederkehrend Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern hinsichtlich der optischen Qualität der handwerklich erstellten Putzoberflächen auftraten. In vielen Fällen ist diese Frage Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten gewesen.

Deshalb war es überfällig, Richtlinien über das technisch Machbare auszuarbeiten, um für den Werkvertrag die Grenzen aufzuzeigen, wo diese handwerkliche Leistung hinsichtlich der optisch wahrnehmbaren Perfektion der Ausführung einzuordnen ist. Darüber hinaus ist es für Auftragnehmer hilfreich, den eigenen Qualifikationsstand anhand eines allgemein anerkannten Maßstabs auf den Prüfstand stellen zu können.

Die 2001 erstmals veröffentlichte Richtlinie wurde überarbeitet und liegt nun in der Fassung März 2008 vor.

Sie kann bestellt werden beim Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0 69 / 66 57 53 - 00, Fax: 0 69 / 66 57 53 - 50, e-mail: hauptverband@farbe.de, www.farbe.de oder dem Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin-Mitte, Tel.: 0 30 / 2 03 14 - 522, Fax: 0 30 / 2 03 14 - 583, e-mail: stuck@zdb.de, www.stuckateur.de

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