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Landesinnungsverbände als regionale Impulsgeber und Interessenvertreter
Eine effiziente Verbandspolitik muss regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Viele branchenrelevante politische Entscheidungen werden auf Landesebene getroffen; der Markt des Maler- und Lackiererhandwerks ist in den Wirtschaftsregionen der Bundesrepublik unterschiedlich strukturiert. Differenzierte Probleme verlangen bedarfsgerechte Lösungen. Hier sind die Landesinnungsverbändeals dezentrale Impulsgeber und Interessenvertreter der Branche gefragt.
Ansprechpartner von Ministerien und Behörden
Die Handwerksordnung schreibt den Landesinnungsverbänden in § 81 ausdrücklich die Aufgabe zu, den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten. Damit können die Verbände im Interesse der angeschlossenen Innungenund Betriebe beträchtlichen Einfluss auf landespolitische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren nehmen. Ihr Urteil hat in wirtschafts-, bildungs-,verkehrs- und technologiepolitischen Fragen besonderes Gewicht.
Ratgeber der Innungsfachbetriebe
Als kompetente Berater der Fachbetriebe des Maler- und Lackiererhandwerks sind die Landesinnungsverbände unverzichtbar. Sie vermitteln den Unternehmen individuelle Problemlösungen in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen. Als Multiplikatoren im bundesweiten Netzwerk der Branche versorgen sie Innungen und Unternehmen mit einem breiten Angebot aktueller Informationen. Eigene Servicedienste, Rundschreiben und Merkblätter setzen regionalspezifische Akzente.
Verhandlungspartner der Gewerkschaften
Regionale Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur erfordern eine adäquate Lohnpolitik. Hier sind die Landesverbände als Verhandlungspartner der Gewerkschaften gefordert. Die Lohntabellen für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk werden in den regionalen Tarifgebieten vereinbart. Grundlage ist der Ecklohn, der bundesweit (ohne Saarland) im Tarifverbund festgelegt wird.








