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Geschädigter muss „Smart-Repair“ bei Kleinschäden akzeptieren
Das Landgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 24.09.2010 für Recht befunden, dass der Geschädigte für die Beseitigung eines Kleinschadens auch dann die „Smart-Repair“Methoden akzeptieren muss, wenn seine Markenwerkstatt diese Reparaturform nicht anbietet und der Geschädigte keine durchgreifenden Gründe für die Unzumutbarkeit vorbringen kann.
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Leihgebühren für Richtwinkelsätze
Die Kosten für geliehene Richtwinkelsätze hat der leistungspflichtige Versicherer zu übernehmen, sofern es sich um einen freien Reparatur-Fachbetrieb handelt.
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Kein Kaskoschutz bei Missbrauch des roten Kennzeichens
Wird ein rotes 06-Kennzeichen (für Probefahrten, Überführungsfahrten, Prüfungsfahrten) zu anderen als den dafür vorgesehenen und erlaubten Zwecken benutzt, ist der hinter dem Kennzeichen stehende Versicherer jedenfalls im Hinblick auf den Kaskoschutz leistungsfrei.
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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erläutert „Vergabe von roten Nummernschildern“ nach der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung für Fahrzeuglackierfachbetriebe
Am 1. März 2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten, mit der sich eine Reihe wichtiger Vorgaben geändert haben, darunter auch die Nutzung besonderer Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten.
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