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BG veröffentlicht Regeln für Spot-Repair-Lackierarbeiten
Der Fachausschuss Metall und Oberflächenbehandlung in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hat das Fachausschuss-Informationsblatt Nr. 55, Ausgabe 03/2011 „Spot-Repair-Lackierarbeiten“ veröffentlicht, das u.a. auch in Zusammenarbeit mit Vertretern des Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, der BFL/IFL und weiteren Vertretern unserer Fachorganisation erarbeitet wurde.
In dem neuen BG-Informationsblatt werden klar und unmissverständlich die aktuell gültigen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Spot-Repair-Lackierarbeiten aufgelistet und beschrieben. In klar strukturierter Form listet das BG-Informationsblatt das bereits heute geltende Recht, bezogen auf Spot-Repair-Lackierarbeiten auf, das für Lackierbetriebe sowie für das „reisende Gewerbe, welches Spot-Lackierarbeiten vor Ort beim Kunden ausführt, gilt.
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Die Lacky-Post jetzt zum Nachlesen und als Download
Interessierte Innungsbetriebe erhalten hier die Möglichkeit, einen kleinen Einblick in den Informationspool zu nehmen, der den Mitgliedern der Gesellschaft für Fahrzeuglackierung mit der Lacky-Post zu Verfügung steht.
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Fehlerhafte Kalkulationsvorgaben an das IFL melden !
Immer wieder fallen bei der Reparatur von Lack- und Karosserieschäden in der Praxis nicht nachvollziehbare Kalkulationswerte auf. Wer in seinem Betrieb fehlerhafte Kalkulationswerte feststellt, sollte diese umgehend dem Institut für Fahrzeuglackierung, IFL, im Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz melden.
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Bei Reparatur von Stoßfängern keine Pflicht zur Farbanpassung
Besteht der Reparaturauftrag allein in der Instandsetzung des hinteren Stoßfängers und nicht in der Aufhebung eines schon vorher bestehenden Farbunterschiedes zwischen Stoßfänger und Karosserie, so ist der Lackierbetrieb auch nicht hierzu verpflichtet.
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