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Fehlerhafte Kalkulationsvorgaben an das IFL melden !
Immer wieder fallen bei der Reparatur von Lack- und Karosserieschäden in der Praxis nicht nachvollziehbare Kalkulationswerte auf. Wer in seinem Betrieb fehlerhafte Kalkulationswerte feststellt, sollte diese umgehend dem Institut für Fahrzeuglackierung, IFL, im Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz melden.
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Optische Veränderung vom Basislack ohne Beschädigung der geschlossenen Klarlackschicht
Immer wieder werden Kundenfahrzeuge reklamiert, bei denen es bei metallischen Untergründen zu partiellen farblichen Veränderungen des Basislackes kommt. Im Extremfall kann der Basislack unter der geschlossenen Klarlackschicht „verschwunden“ sein. Diese Veränderungen zeigen sich oftmals erst nach mehreren Wochen oder Monaten nach einer Reparaturlackierung. Über die Zeit verändern sich die betroffenen Problemstellen von grau, blau zu schwarz, bis am Ende kein Basislack mehr zu sehen ist. In der weiteren Folgezeit kann Rost entstehen.
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Lackhaftung: Problemlöser im Test
Die mangelhafte Lackhaftung auf vielen Kunststoffen, besonders PP (PP galt lange Zeit als nicht lackierfähig), Chrom- und Aluminiumblechen, führt immer wieder zu Reklamationen bei Kunden. Das Institut für Fahrzeuglackierung, IFL hat verschiedene am Markt angebotene Lackiermaterialien (Grundierungen, Haftvermittler) getestet, mit denen nach Herstellerangaben eine gute Lackhaftung erzielt werden soll.
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