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Verbindliche Erklärung über den Reduzierungsplan gem. 31. BImSchV § 5 Abs. (7)
Die Änderungen in der 31. BImSchV im Jahr 2010, die in bestimmten Teilen auch die Fahrzeuglackierbetriebe betreffen, haben dazu geführt, dass der gemeinsam zwischen den Verbänden und dem VDL abgestimmte einheitliche Vordruck über die „Verbindliche Erklärung über den Reduzierungsplan gem. 31. BImSchV § 5 Abs. (7)“ an den aktuellen Vorschriftentext angepasst wurde.
Ein Vordruck der aktualisierten Textvorlage ist als PDF-Dokument in der Anlage zum Download hinterlegt.
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Bundestag stimmt Änderungen zur 31. BImSchV zu
Wie bereits im Mitglieder-Rundschreiben Lacky-Post gemeldet, ist die Bundesrepublik Deutschland aufgrund bestehender EU-Verordnungen gezwungen, das nationale Regelwerk, hier im speziellen die 31. BImSchV, an die EU-Gesetzgebung anzupassen.
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VOC-Gesetzgebung 2010 – wie geht es weiter?
Nach der Anlagenverordnung zum Vollzug der 31. BImSchV, Anhang IV (Vereinfachter Nachweis für Fahrzeuglackierbetriebe) hätten ab 1.1.2010 für die Produkte Haftgrun-dierung, Grundierfüller, Schleiffüller, Nass-in-Nassfüller, Klarlacke und Spezialpro-dukte schärfere VOC-Grenzwerte eingehalten werden müssen. Leider konnte die In-dustrie diese Produkte in einer für den Reparaturmarkt marktreifen Formulierung den Lackierbetrieben zum genannten Termin nicht anbieten.
Im Rahmen der Harmonisierung von nationalen Rechtsvorschriften an EU-Recht wird nunmehr eine Überarbeitung und Änderung der 31. BImSchV erforderlich. Dies bietet die Chance, dass die verschärften VOC-Grenzwerte entfallen könnten, was aber nach Aussage des zuständigen Umweltministeriums nicht ohne Kompensation erfolgen kann.
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Informationsplattform für den betrieblichen Umweltschutz
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bietet den gewerblichen Unternehmen im Internet die kostenlose Nutzung eines neuen Portals für den betrieblichen Umweltschutz an.
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