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Baurecht / VOB

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maler und Lackierer

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk wur-den einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Die Rechtsprechung hat zur früher üblichen Verwendung der VOB gegenüber Privatkunden (Verbraucher) erhebliche Ein-schränkungen gemacht (siehe nachstehend). Die Muster-AGB bedurften daher einer Änderung, weil diese bislang die Verwendung der VOB/B voraussetzten, die nunmehr gegenüber Privatkunden nicht mehr angebracht ist. zum Artikel

Ausbildungshilfen & eLearning

Berichtsheft für das Maler und Lackiererhandwerk mit Lösungshilfen

Rechtzeitig zum Start in die Ausbildung bzw. in das ein neues Ausbildungsjahr sollten die Ausbildungsbetriebe darauf achten, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die offizielle Verbandsausgabe des Berichtsheftes bietet dazu eine wichtige Hilfestellung. zum Artikel

Wirtschaft & Politik

KfW stellt wichtige CO2- Förderprogramme zum 31. August 2010 ein

Wichtige Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Gebäudesanierung werden über den 31.08.2010 nicht weiter fortgeführt. Die KfW teilt mit, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2010 im Bereich „Energieeffizient Sanieren“ die unerwartet hohe und im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegene Nachfrage nicht abdecken könnten. Daher komme es zur Einstellung der Förderung von Einzelmaßnahmen und von Sonderförderungen im Förderbereich „Energieeffizientes Sanieren“ zum 31. August 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt zum Artikel

Baurecht / VOB

Prüfbarkeit der Rechnung eingeschränkt

Bei VOB/B Rechnungen und beim Architektenhonorar ist die Prüfbarkeit der Rechnung eine Voraussetzung für deren Fälligkeit. Dies hat oft dazu geführt, dass Zahlungsklagen von Gerichten mangels Fälligkeit abgewiesen wurden. Dies führte zur gängigen Praxis, Rechnungen zurückzuweisen, wenn auch nur ein einzelner Abschnitt nicht prüfbar war. Die Folge war ein großer Rahmen des Missbrauchs durch Auftraggeber, weil bis zur Klärung des Sachverhalts monatelang keine Zahlung erfolgte. Dem hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) durch die zeitliche Begrenzung des Einwands fehlender Prüfbarkeit einen Riegel vorgeschoben (Az: VII ZR 48/07). zum Artikel

Betriebsstätten

Verpflichtungen zur Funktionskontrolle von Grundstückentwässerungsanlagen

- neues Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) am 1. März 2010 in Kraft getreten - Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986-30 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 30: Instandhaltung (2003-02 ) eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen. zum Artikel

Tarif- und Arbeitsrecht

„Anlernvertrag“ nicht zulässig

Die Ausbildung zum Maler und Lackierer in einem „Anlernverhältnis“ durchzuführen, ist unzulässig. Trotzdem eingegangene „Anlernverhältnisse“ sind für den Zeitraum ihrer Durchführung wie ein reguläres Arbeitsverhältnis zu behandeln. Diese Entscheidung traf nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: 3 AZR 317/08). zum Artikel

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