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Widerspruch zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis: Was hat Vorrang?
Die zeichnerische Darstellung der Bauleistung durch einen Architekten ist nicht grundsätzlich vorrangig gegenüber dem vom Malerbetrieb ausgefertigten Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und der zeichnerischen Darstellung ist der geschuldete Leistungsumfang vielmehr durch Auslegung zu ermitteln. Dies entschied das
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Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Mängelbeseitigung nach Abnahme
Ein Werk muss grundsätzlich den zur Zeit seiner Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen. Eine spätere Mängelbeseitigung muss jedoch diejenigen zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten. Dies entschied das
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Submissionsabsprachen im Visier des Bundeskartellamts
Auf Einladung des Bundeskartellamts tauschten sich Anfang Februar 2012 Staatsanwälte und Landeskartellbehörden mit dem Bundeskartellamt über die Verfolgung von Submissionsabsprachen aus.
Bei diesem sogenannten Ausschreibungsbetrug gibt es eine parallele Zuständigkeit von Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft. Illegale Absprachen zwischen Wettbewerbern über die Angebote, die auf Ausschreibungen abgegeben werden, werden als verbotenes Kartell geahndet.
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Kontrollpflichten bei mangelfreien Vorleistungen von Drittunternehmern weiter ausgedehnt
Oftmals baut die Leistung des Maler und Lackierers auf die Vorleistung anderer Handwerker auf. Ist diese Vorleistung mangelhaft, trifft den nachfolgenden Unternehmer eine Kontroll- und Hinweispflicht. Dies entschied
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Dreijährige Geschäftstätigkeit als Vergabevoraussetzung gilt auch für Nachunternehmer des Bieters
Häufig treten Maler- und Lackierbetriebe als Nachunternehmer bei Großbauvorhaben auf. Wird in der Ausschreibung eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des Generalunternehmers verlangt, gilt dies auch für den nachgeschalteten Maler- und Lackierbetrieb. Entspricht ein Nachunternehmer den an die Bieter gestellten Mindestanforderungen an die Eignung nicht, so schlägt dies als Eignungsmangel auf den Bieter durch und führt zum Ausschluss des Angebots. Dies entschied das
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