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Tarifeinigung im Maler- und Lackiererhandwerk wirksam - Rechtsverordnung zu Mindestlöhnen beantragt

Innerhalb der gesetzten Erklärungsfrist haben die Tarifvertragsparteien, nach Durchführung der internen Abstimmungsverfahren, die Tarifeinigung 2009 für das Maler- und Lackiererhandwerk bestätigt. Damit wird der Tarifabschluss wirksam. Der Tarifabschluss sieht vor:

Tariflöhne: Nach 3 Monaten ohne Lohnerhöhung erfolgt eine Anpassung des tariflichen Ecklohnes um + 2,3% ab Oktober 2009 für eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2011. Dies entspricht über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages einer jährlichen Lohnsteigerung um 1,3%.

Mindestlöhne: Die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk sollen mit einer neuen, z.T. vereinfachten Struktur auf folgende Beträge festgelegt werden:

ab

01. Sept. 2009

01. Sept. 2010

01. Juli 2011

Mindestlohn West "Gelernte AN (Gesellen)"

11,25 €

11,50 €

11,75 €

Mindestlohn West "Ungelernte AN"

9,50 € 

9,50 € 

9,75 €

Mindestlohn Ost

Erstmals im Maler- und Lackiererhandwerk soll damit für alle Bundesländer eine gemeinsame Lohnuntergrenze gelten. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entfällt zugleich eine Stufe des bisherigen Mindestlohnes. Das Verfahren nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zur Rechtsverordnung dieser Mindestlöhne, das Voraussetzung für ihre endgültige Wirksamkeit ist, wurde eingeleitet. Die Tarifvertragsparteien setzen sich für einen schnellen Erlass der Verordnung ein. Sobald das Verfahren durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeschlossen ist, informieren wir in www.farbe.de.

Übersichten zu den tariflichen Vergütungen in den Tarifgebieten West und Berlin finden Mitgliedsbetriebe in unserem Tarif-Download-Service bzw. als Anhang (Mitglieds-Login notwendig).

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