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Meister wird dem Bachelor gleichgestellt - Verständigung zum Deutschen Qualifikationsrahmen gefunden 

Nach langem Ringen zwischen Wirtschaft und Kultusministerkonferenz (KMK) wurden offene Fragen zur Zuordnung deutscher Qualifikationen zum deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geklärt. Als Folge des Europäischen Qualifikationsrahmens soll der DQR Berufsabschlüsse und Qualifikationen in Deutschland vergleichbar machen. Zuletzt war zwischen Wirtschaft und der Kultusministerkonferenz umstritten, ob es eine Gleichwertigkeit zwischen Berufsabschlüssen und allgemeinbildenden Schulabschlüssen gibt. 

Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen wird erstmals ein umfassendes, bildungsbereichsübergreifendes Profil der in Deutschland erworbenen Kompetenzen vorgelegt. Als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. 

Zum Ende des Jahres 2011 vertrat die KMK in den Beratungen zur Verabschiedung des DQR noch die Auffassung, dass das allgemeinbildende Abitur und die fachgebundene Hochschulreife nur mit einigen wenigen „höherwertigen“ Abschlüssen von Ausbildungsberufen gleichwertig zugeordnet werden sollte. Die Einstufung der All-gemeinen Hochschulreife und die Einstufung der dualen Berufsausbildung waren Hauptstreitpunkt zwischen Wirtschaft und KMK. 

Spitzenvertreter der Bundesregierung, der KMK, der Wirtschaftsministerkonferenz, der Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und der Gewerkschaften haben sich nun auf folgendes Vorgehen verständigt: 

1. Für die berufliche Erstausbildung wird eine Zuordnung zunächst auf Niveau 3 (2-jährige Ausbildungen wie Bauten- und Objektbeschichter) und auf Niveau 4 (3-jährige Ausbildungen wie Maler und Lackierer und 3,5-jährige) vorgenommen. 

2. Von einer Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse zum DQR wird vorerst abgesehen. 

3. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren werden auf der Grundlage kompetenzorientierter Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung und kompetenzorientierter Bildungsstandards für die allgemeinbildenden Schulabschlüsse unter Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung alle Zuordnungen erneut beraten und gemeinsam entschieden. Dabei soll die Entwicklung auf der europäischen Ebene mit berücksichtigt und auch eine Höherstufung geprüft werden. 

Bewertung: 

Wesentlich ist zunächst, dass der Meister einem Bachelor Abschluss gleichgestellt wird (Niveau 6). Dies ist für das Handwerk ein erheblicher Imagegewinn. Erstmals werden dem Hochschulabschluss und der Meisterausbildung dasselbe Bildungsniveau zugestanden. Ein wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit von allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsabschlüssen. 

Bei den weiteren Einordnungen folgt Deutschland dem Beispiel Frankreichs. Dort wurde ebenso zunächst auf eine Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse verzichtet. Dieses Vorgehen berücksichtigt das Ziel des DQR, Qualifikationen insbesondere für den Arbeitsmarkt transparent zu machen, für den allgemeinbildende Qualifikationen keine Relevanz haben. Die Zuordnung der beruflichen Erstausbildung auf den Niveaus 3 und 4 des 8-stufigen DQR (siehe Grafik) entspricht den Forderungen des Handwerks.    

Auf der Grundlage dieser Verständigung kann die Umsetzung des DQR fortgeführt werden. In fünf Jahren bietet sich dann die Chance, auf der Basis der Erfahrungen mit dem DQR und neuer kompetenzorientierter Ordnungsmittel die Zuordnung zu prüfen und soweit erforderlich Anpassungen - gegebenenfalls auch bei der Einordnung der beruflichen Erstausbildung - vorzunehmen. 

Dieser Kompromiss bietet dem Maler- und Lackiererhandwerk die Chance für eine erhebliche Aufwertung der handwerklichen Ausbildung, für den Meisterbrief und zur Anerkennung des gestaltenden Handwerksberufes. 

   

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