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Verpflichtungen zur Funktionskontrolle von Grundstückentwässerungsanlagen

- neues Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) am 1. März 2010 in Kraft getreten - Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986-30 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 30: Instandhaltung (2003-02 ) eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen. zum Artikel

Betriebsrevision - das Gewerbeaufsichtsamt hat sich angesagt

Bei einem Malerbetrieb hat sich das Gewerbeaussichtsamt zu einer Betriebsrevision angesagt. Malermeister „X“ war sich sicher: „Die finden bei mir nix! Mein Lager ist o.k. und die Umkleideräume sind gestrichen und sauber. Dusche, Waschbecken und WC wurden vor Kurzem vom Kollegen Installateur mit neuen Armaturen versehen. Also, alles im grünen Bereich“. Unser Malermeister „X“ bekam erst dann feuchte Hände, als der Aufsichtsbeamte nach dem Durchgang durch die Werkstätten, die er lobte, den Nachweis der jährlichen Mitarbeiterunterweisung sehen wollte. (Was das wäre, fragte unser Malermeister.) Der Aufsichtsbeamte verwies auf die Gefahrstoffverordnung und die Pflichten, die sich für den Unternehmer aus dem § 14 ableiten. zum Artikel

Sonderfonds für Energieeffizienz in KMU

Mit dem "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" bieten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW Förderbank seit Mitte Februar 2008 ein Programm, mit welchem die Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt gefördert wird. Der Sonderfonds besteht aus den zwei Elementen "Zuschüsse für Energieberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen". zum Artikel

Informationsplattform für den betrieblichen Umweltschutz

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bietet den gewerblichen Unternehmen im Internet die kostenlose Nutzung eines neuen Portals für den betrieblichen Umweltschutz an. zum Artikel

Explosionsschutzdokument ab 2006 erforderlich

Obwohl die Betriebssicherheitsverordnung bereits seit Oktober 2002 in Kraft ist, gilt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für alle bereits bestehenden explosionsgefährdenden Arbeitsbereiche aufgrund der verordneten Übergangsfrist erst ab dem 31.12.2005. Konkrete Umsetzungshilfen stehen für Innungsbetriebe bereit zum Artikel

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