Klimaschutz ist Malerhandwerk - Kunden sparen Steuern


Von:  Bundesverband - Christine Marzulla / 21.01.2020 / 10:55


Ab dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten.


Gemeinsam mit dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und dem Bundesverband Ausbau und Fassade hat der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V.eine Broschüre herausgebracht, mit der Betriebe ihre Kunden über die neuen Steuervorteile informieren können. Die Broschüre "Steuern sparen!" steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Betriebe und Innungen können Print-Exemplare (bis 20 Stück kostenlos) beim Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz per E-Mail (info@farbe.de) anfordern. 


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