Ladungssicherheit: Wenn ein ungesicherter Farbeimer zum Geschoss wird


Von:  Bundesverband - Christian Müller / 19.06.2021 / 08:00


FRANKFURT. Verkehrssicherheit betrifft jeden Teilnehmer im Straßenverkehr – egal ob Rad- oder Lkw-Fahrer. Auch Maler- und Lackierer können auch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit im Alltag leisten, indem sie ihr Handwerkszeug und das Material verkehrsgerecht verstauen und sichern. Denn bereits ein ungesicherter Farbeimer kann bei einer Vollbremsung zum gefährlichen Geschoss werden.


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  • Gut gesicherte Ladung kann während der Fahrt nicht verrutschen.
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  • Mit der richtigen Ausrüstung ist die Ladung und der Mensch sicher unterwegs.
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  • Bußgelder bei falscher Ladungssicherung gehen ins Geld. Kommt es zu einem Unfall, sind bis zu 200 Euro fällig. Zudem bekommt der Fahrzeugführer einen Punkt für sein Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Im deutschen Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO) das Sichern der Ladung. Wie man die Ladung sichert, bleibt einem selbst überlassen. Allerdings regelt die Verordnung klar, dass beispielsweise das Maler- und Lackierermaterial sowie Werkzeug und Leitern bei einer Vollbremsung weder verrutschen noch umfallen, hin und her rollen, herunterfallen oder unnötigen Lärm erzeugen dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ladung auf dem Dach, im Wageninneren oder auf dem Anhänger transportiert wird.

Der Fahrzeugführer steht in der Verantwortung

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen der sogenannten "formschlüssigen" und "kraftschlüssigen" Ladungssicherung. Jeder, der einmal umgezogen ist, kennt die formschlüssige Ladungssicherung: Kisten, Schränke und Elektrogroßgeräte werden möglichst lückenlos auf einen Lastwagen verladen. Leerräume werden mit polsternden Hilfsmitteln aufgefüllt und alles möglichst mit Gurten fixiert. Maler- und Lackierer sollten hingegen bei der formschlüssigen Ladungssicherung neben Zurrgurten, Ankerschienen, Lochleisten mit entsprechenden Ladebalken, Klemmstangen oder Aufblaspolstern auch entsprechende Ladungssicherungsnetze verwenden. Besonders in Kombis und Nutzfahrzeugen können Sicherungsnetze gut zum Einsatz kommen. Gartennetze aus dem Baumarkt, die häufig bei Kontrollen auffallen, sind jedoch nicht zu empfehlen. Diese halten bei einer Vollbremsung nicht die wirkenden Kräfte auf die Ladung aus und können schnell reißen. Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung im Nutzfahrzeug durch das Niederzurren mit Gurten auf einem rutschfesten Untergrund gesichert. Eine dickere Antirutschmatte (BCP) bietet als Untergrund hier bereits eine sehr hohe Festigkeit. Wichtig auch hier ist, dass die Ladung so verstaut werden muss, dass sie sich während der Fahrt nicht bewegen kann. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 22 Abs. 1 StVO) ist der Fahrzeugführer für die sichere Verladung des Fahrzeugs verantwortlich. Bei der Ladung eines größeren Lkw hingegen teilt sich der Fahrzeugführer die Verantwortung mit dem Verlader, dem Lademeister, dem Frachtführer und dem Fahrzeughalter.

Gefährdungen bereits bei der Ladung vermeiden

Bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung der Ladung im Nutzfahrzeug können Personen im unmittelbaren Bereich des Fahrzeugs bei einem Unfall schwer verletzt werden. Maler- und Lackierer sollten daher beim Laden schon das Gewicht des Ladegutes grob ermitteln. Zudem sollte man den Ladungsschwerpunkt auf der Längsmittellinie der Ladefläche des Nutzfahrzeuges ausrichten. Fahrzeugführer sollten zudem die zulässige Mindestlast der Lenkachse nicht überschreiten. Gut geführte Betriebe haben neben der Betriebsanleitung zum Beladen der Fahrzeuge auch ein entsprechender Lastverteilungsplan des jeweiligen Fahrzeuges aushängen. Daran kann sich selbst der ungelernte Helfer im Betrieb gut orientieren. Während der Fahrt zur Baustelle sollte der Fahrzeugführer die Fahrgeschwindigkeit je nach Ladung auf die Straßen- und Verkehrsverhältnisse abstimmen. Die Straßenverkehrsordnung sieht zudem vor, dass Fahrzeug und Ladung zusammen maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein dürfen. Liegt die Höhe unter 2,5 Metern, darf die Ladung nicht nach vorne überstehen. Werden beispielsweise nur Leitern auf dem Fahrzeugdach transportiert, dürfen sie maximal 50 Zentimeter nach vorne überstehen. Der hintere Überstand darf bei einer Fahrstrecke von über 100 Kilometer nicht mehr als 1,5 Metern betragen; unter 100 Kilometer sind auch 3 Meter möglich. Grundsätzlich gilt: Lieber zu viel sichern, als zu wenig. Über das Fahrzeug hinausragende Ladung sollte zudem immer mit der entsprechenden hellroten Fahne sichtbar gekennzeichnet sein (§ 22 Abs. 4 (1) StVO).

Bei einer Vollbremsung wirkt die Verzögerung mit voller Wucht

Auch Handwerksmeister sind sich nicht immer darüber im Klaren, dass selbst der alltägliche Krimskrams auf dem Beifahrersitz wie etwa Schokoriegel, die Brieftasche oder der Haustürschlüssel bei einem Aufprall ein vielfaches ihres eigentlichen Gewichts auf den menschlichen Körper entfalten können. Liegen diese Sachen neben einem, können sie einen selbst treffen. Lagern ungesicherte 15 Liter-Farbeimer im offenen Laderaum können diese mit einer Wucht von mehr als einer Tonne durch den Fahrzeugraum fliegen und Insassen schwer verletzten oder gar töten. Wasserflaschen, die in der Fahrerkabine kullern, können selbst bei einem abrupten Halt bei 50 Stundenkilometern mit fast 100 Kilo durch die Frontscheibe schießen. Bei Kontrollen des Verkehrsüberwachungsdienstes der Polizei reagieren die Handwerker meistens einsichtig, wie Polizeisprecher Axel Seipel zu berichten weiß: „Als Gründe nennen sie häufig meist fehlendes Fachwissen, Zeitmangel oder fehlendes Equipment. Welche Beschleunigungskräfte die Ladung im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung entwickeln kann, ist den meisten offensichtlich nicht bewusst.“ Die Polizei rät, dass das Sicherungsequipment immer möglichst auf das jeweilige Fahrzeug oder den Anhänger abgestimmt sein sollte: „Durch die Anschaffung entstehen dem Unternehmer einmalige Kosten, die aber sowohl die Mitarbeiter als auch die Ladung vor Schaden weitestgehend schützen und nicht zuletzt vielleicht auch das ein oder andere <link https: www.bussgeldkatalog.org ladungssicherung external-link-new-window>Bußgeld einsparen.“ Gängige Ausreden wie „Wer soll das bezahlen?!“ oder „Dauert viel zu lange!“ klingen bei einem Unfall mit Todesfolge, bei dem die Ladung falsch gesichert war, jedenfalls recht hohl. Redaktioneller Hinweis: Der Malerverband Niedersachsen hat eine Info-Karte sowie eine entsprechende Handwerkerbox zur Ladungssicherheit bereits zusammengestellt. Diese können über anliegende Dateien bestellt werden.

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