Historisch führen Malerbetrieben in den Länder Bayern, Hessen, Rheinlandpfalz entlang des Mains seit je her auch Verputz- und Stuckarbeiten aus. Außerdem ermöglicht die Verwandtschaftserklärung mit dem Stuckateurhandwerk auch anderen Malerbetrieben, Verputz- und Stuckarbeiten ausführen zu können. Darunter fallen auch die Trockenbauarbeiten.
Um sich einen Überblick zu verschaffen, inwieweit die historischen Prägungen noch gelten, bzw. ob Malerbetriebe sich mit dem Stuckateurhandwerk in die Handwerksrolle eintragen ließen, bittet die Bundesfachgruppe Putz Stuck Trockenbau alle Malerbetriebe, sich an der kleinen Umfrage zu beteiligen.
Die Teilnahme an der Umfrage ist
bis 14. September 2018 mit dem Fragebogen-Formular per e-mail an
winkler@farbe.de oder per Fax an
0 69 / 66 57 53 50 oder auch anonym über einen Online-Fragebogen möglich.
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Fragebogen FormularZum
Online-FragebogenVielen Dank, für Ihre Unterstützung