Was sonst noch geht: Der Meister
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Gedruckt am Montag, den 18. März 2024
Der Meisterbrief ist eine gewachsene Institution, die im Handwerk in hohem Maß identitätsstiftend wirkt.
Handwerkliche Traditionen und Werte sind eng mit dem Anspruch verknüpft, als selbstständige Meisterin oder stebstständiger Meister einen eigenen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden. Gerade Unternehmen, die schon in der zweiten oder dritten Generation das Malergewerk ausüben, wollen diese Tradition fortführen. Der Meisterbrief sorgt dafür, dass exzellente berufliche Bildung im Malerhandwerk an die nächste Generation weitergegeben werden kann. Er steht für eine fundierte und umfassende Ausbildung.
Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, dass jemand befähigt ist, einen Betrieb selbstständig zu führen, komplexe technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine Kompetenzen immer wieder selber an neue Bedarfe anzupassen.
Die Meisterprüfung ist in den gewerkspezifischen Meisterprüfungsverordnungen geregelt, die Prüfung nehmen die Meisterprüfungsausschüsse in den Handwerkskammern ab. Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an den Bildungseinrichtungen der Wirtschaft bereiten angehende Meisterinnen und Meister zuverlässig auf die Meisterprüfung vor.
Die Handwerksnovelle 2004, die einige Berufe aus der Meisterpflicht herausnahm, hat zu einem kurzfristigen Gründungsboom im deregulierten Teil des Handwerks geführt. Die neuen Betriebe bleiben aber meist sehr klein – zu klein, um ausbilden zu können. Gerade die vielen Solo-Selbstständigen, die nach Abschaffung der Meisterpflicht auf den Markt drängten, waren auch schnell wieder verschwunden. Deren Kunden standen bei Mängeln ohne Ansprechpartner und ohne Gewährleistung da.
Auch die Zahl der unzureichend kranken- und rentenversicherten Solo-Selbstständigen nimmt zu. Unwissenheit und Preisdruck verschärfen die Problematik. Davor hat der Meisterbrief geschützt, da das mit ihm vermittelte Wissen vor den gröbsten Fehlern schützt.
Meisterprüfungsverordnung:
Zentralverband des Deutschen Handwerks:
-> JA zum Meister - die Zukunft im Handwerk ist meisterlich
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, etwa der Ausbildung zum Meister, zum Techniker oder zum Fachwirt.
Die Förderung ist altersunabhängig.
Du erhältst einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung, und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Details findest Du unter www.aufstiegs-bafoeg.de
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