a) Unterlagen und Vorgehen bei Kreditvergabe und -antrag
b) Infos, Aufbau und Muster eines Liquiditätsplans als Nachweis für Ihren Liquiditätsengpass
c) Übersicht über die erweiterten KfW-Programme
a) Unterlagen und Vorgehen bei Kreditvergabe und -antrag
Jede Unterstützung bleibt eine individuelle Kreditentscheidung. Vielleicht müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, aber hiermit kann Ihr Antrag zügig bearbeitet werden:
- Kurze schriftliche Situationsbeschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihren Betrieb
- Eingeleitete Maßnahmen (bspw. Antrag auf Kurzarbeit, Stundungsanträge ...)
- Vorläufiger Jahresabschluss/EÜR 2019, alternativ
- BWA 2019 inkl. Summen- und Saldenliste
- Jahresabschlüsse/EÜR 2017 und 2018
- Vorläufige Liquiditätsplanung und/oder berechneter Kreditbedarf (siehe unten unter c))
- Vorläufige Rentabilitätsplanung
- Bankenspiegel (Kredit-/Leasingverbindlichkeiten mit Kapitaldienst, Betriebsmittellinien, bestehende Kredite mit Sicherheiten)
- Selbstauskunft inkl. Ehegatten (meist über die Website Ihrer Bank) mit letzter ESt-Erklärung/-bescheid
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters
- Zur Legitimation:
- aktueller Handelsregisterauszug mit Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag (abhängig von der Rechtsform)
- Auszug aus Transparenzregister (unsere Branche: meist Handelsregisterauszug!)
- gültiger Personalausweis (oder aktuelle Meldebescheinigung und Reisepass)
Vorgehen
- Beratungsgespräch führen mit
- Hausbank (Firmenkundenberater)
- Förder-/Finanzierungsberatern der Kammern
- Förder-/Finanzierungsexperten der jeweiligen Bürgschaftsbank
- Steuerberater zur Erstellung des vorläufigen Liquiditäts-/Rentabilitätsplans
- Antrag der Finanzierungsmittel
b) Infos, Aufbau und Muster eines Liquiditätsplans als Nachweis für Ihren Liquiditätsengpass
- tägliche Liquiditätsübersicht (Kreditverbindlichkeiten, Einzahlungen, Auszahlungen)
- Tägliche Anpassung dieser kurzfristigen Liquiditätsplanung etwa über zwölf bis 13 Wochen (insolvenzrechtlicher Zeithorizont
- Ergänzende mittelfristige dreimonatige Planung
1 Summe Ihrer liquiden Mittel
Berechnen der liquiden Mittel, die kurzfristig für Auszahlungen zur Verfügung stehen können:
- Kassenbestände
- Bankguthaben/-einlagen (Girokonten …)
- noch nicht eingelöste Schecks (minus ev. selbst ausgestellter, noch nicht eingelöster Schecks)
- Einlagen bspw. auf Festgeld-/Tagesgeldkonten u. ä.
2 Summe Ihrer Auszahlungen
Berechnung der Mittel, die zur Zahlung der Verpflichtungen gebraucht werden
Natürlich - eine Möglichkeit der Entlastung von Auszahlungen die Stundung (siehe "Liquidität schaffen"). Achtung: Die Stundung schiebt Fälligkeit/Tilgung nur hinaus.
Für einen Antrag auf Soforthilfe müssen Sie keine differenzierte Status-Quo-Betrachtung mit jeder einzelnen differenzierten Position erstellen. Folgende Angaben aus Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) genügen, um Ihren Liquiditätsengpass zu belegen:
- Lohn- und Gehaltskosten (inkl. Sozialversicherung, BG, malerkasse …)
Erfassen Sie hierunter auch beantragtes Kurzarbeitergeld (KUG), weil Sie dies vorfinanzieren müssen - Materialkosten (inkl. Hilfs- und Betriebsstoffe, geringwertige Wirtschaftsgüter)
- Fahrzeugkosten (inkl. Leasing, Versicherung, Steuer, ohne Abschreibung)
- Raumkosten/Miete (inkl. Energie, Strom, Wasser, Heizung)
- Rechts-, Beratungs- und Steuerberaterkosten
- allgemeine Versicherungen
- Kredit-, Tilgungs- und Zinszahlungen
- Sonstiges en bloc (Beiträge)
Exceltool für die Erfassung und Nachweis der Liquidität bzw. des -engpasses für 3 Monate
(09.04.2020 mit Berechnung der vollbeschäftigten Mitarbeiter)
3 Summe Ihrer Einzahlungen
- Das Gros ergibt sich aus Ihren Ausgangsrechnungen (Forderungskonten)
- Erfassen Sie die Höhe – am besten mit Zahlungsziel und -wahrscheinlichkeit (in Prozent)
- Achten Sie auf den Tag der Wertstellung, denn erst dann können Sie über das Geld verfügen.
- Sind Rechnungen trotz überschrittenem Zahlungsziel noch nicht bezahlt? Erinnern Sie den Geschäftspartner und mahnen Sie die Zahlung(en) an.
Auch auf Kundenseite kann es zu Ausfällen kommen (Privatkunden oder im öffentlichen Sektor, weil Schlussrechnungsprüfungen bzw. Zahlungsfreigabe durch Mitarbeiterausfälle verzögert oder nicht erfolgen). Prüfen Sie auch andere Einzahlungen (Steuererstattungen, bewilligte Kredite, erhaltene Kundenanzahlungen, Erstattungen von SV-Beiträgen, Behörden oder aus Förderprogrammen, dem Wertpapierverkauf etc.)
4 Liquiditätslücke als Saldo
Den Saldo (ggf. Liquiditätslücke) berechnen Sie bestenfalls täglich und immer für die nächsten zwei bis vier Wochen. Zusätzlich erstellen Sie einen Liquiditätsplan für die nächsten drei Monate (zwölf bis 13 Wochen). Diesen brauchen Sie für den Antrag auf Soforthilfe, Kredite und/oder Bürgschaften.
Exceltool für die Erfassung und Nachweis der Liquidität bzw. des -engpasses für 3 Monate
(09.04.2020 mit Berechnung der vollbeschäftigten Mitarbeiter)
c) Übersicht KfW-Programme
- Kreditanträge für Investionen und Betriebsmittel (laufende Kosten)
(Miete, Personal-, Energiekosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung/Entwicklung, Beratung, Mitarbeiterschulung, eingeräumte Zahlungsziele, vorfinanzierte Aufträge) - Sofern Sie nicht bis 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren
- Höhere Risikoübernahme/Haftungsfreistellung für
- Betriebsmittelkredit bis 2 Mrd. Euro Umsatz bei KfW-Unternehmerkredit (Bestandsunternehmen) und
- ERP-Gründerkredit - Universell (Unternehmen jünger als 5 Jahre). Ziel: bis 80 % Risikoübernahme für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro durch Hausbanken bei Kreditvergabe
- Größere Unternehmen: Anhebung Umsatzgrenze auf 5 Mrd.
Das Programm „KfW Kredit für Wachstum“ steht als Konsortialfinanzierung nicht nur für Innovation und Digitalisierung zur Verfügung. Risikoübernahme: bis 70 %. - Unternehmen über 5 Mrd. Euro Umsatz: Unterstützung nach Einzelfallprüfung
Update vom 14.04.2020
- Die Bundesregierung vereinfacht die Kreditvergabe an den Mittelstand durch 100 % staatliche Garantien
- Jetzt gelten die guten Konditionen des KfW-Sonderprogramms 2020 auch für die Landesförderinstitute
Hintergrund
Die Bundesregierung hatte mit den Haftungsbeschränkungen auf 10 % (KMU) bzw. 20 % eine leichtere Kreditvergabe beabsichtigt. Praktisch legen aber Hausbanken weiter strenge Maßstäbe bei der Bonitätsprüfung an. Häufig stellen sie nicht einfach fest, dass der Betrieb bis zum Eintritt der Corona-Krise kreditwürdig war (wie von der Bundesregierung beabsichtigt). Sie entwickeln zusätzlich Szenarien, nach denen der gewährte Kredit auch nach 3 bzw. 6 Monaten krisenbedingter Ausfälle noch binnen 5 Jahren getilgt werden kann. Das gelänge aktuell aber nur wenigen Unternehmen.
Das Fazit der Bundesregierung:
- Weitere Hilfen für den Mittelstand in Form umfassender "KfW-Schnellkredite"
- Der Staat übernimmt dabei 100 % der Kreditrisiken, so dass die Bewertung der Hausbank unnötig ist
- Kernpunkte
- Für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten,
- die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019,
- maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
- maximal 800.000 Euro für Unternehmen über 50 Beschäftigte
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und musste zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse haben
- Aktuell 3 % Zinssatz bei 10 Jahren Laufzeit (zwei Jahre davon tilgungsfrei)
- Die Hausbank erhält 100 % Haftungsfreistellung durch die KfW, abgesichert durch eine Bundesgarantie. Im Gegenzug verzichten Hausbanken auf jede Form/jeden Umfang einer Besicherung
- Eine Fortführungsprognose durch die Hausbank/KfW in unnötig. Die Kreditbewilligung erfolgt nur auf Basis von Vergangenheitsdaten.
- Schnellkredite können nicht mit anderen KfW-Krediten oder Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) kombiniert werden. Sie können aber später auf einen zinsgünstigeren Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 umgeschuldet werden.
Die Vergabe der KfW-Schnellkredite kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten – voraussichtlich ab 15. April 2020 bei der KfW (-> direkt zu den KfW-Infos)
Erleichterungen beim KfW-Sonderprogramm 2020
Auch beim "KfW-Sonderprogramm 2020" (80 % bzw. 90 % Haftungsfreistellung) sollen die Hausbanken bei der Kreditprüfung künftig auf die Fortführungsprognose verzichten und nur die "ordentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zum 31.12.2019" prüfen. Die Laufzeit soll auf sechs Jahre erhöht werden.
Konditionen des KfW-Sonderprogramms 2020 auch bei den Landesförderinstituten
Die EU-Kommission hat der Nachjustierung des "KfW-Sonderprogramms 2020" zugestimmt: Landesförderinstitute können dadurch Kreditprogramme mit den gleichen Konditionen gewähren, wie im Rahmen des KfW-Sonderprogramms. Jetzt können auch die Bundesländer flächendeckend Kreditprogramme aufsetzen, die die guten Förderkonditionen des bereits genehmigten KfW-Sonderprogramms 2020 anwenden, und so Unternehmen schnell und zinsgünstig zu mehr Liquidität verhelfen.