4.000 Euro Beratungsförderung der BAFA – vorher genau hinschauen


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 15.04.2020 / 12:23


Für Beratungen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Beratungszuschüsse an. Schauen sie sich aber vorher den Aufwand und den effektiv verbleibenden Förderzuschuss genau an.


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Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst dabei einige schon bestehende Förderprogramme zusammen (bspw. „Runder Tisch“). Zwar heißt es grundsätzlich „ohne Eigenanteil“, doch sind Bemessungsgrundlage (3.000 Euro bzw. 4.000 Euro) und zusätzlich die Förderhöhe nach Region (West/Ost/Lüneburg) gestaffelt. Am Ende bleiben so nur noch 50 % bis 80 % Zuschuss bzw. 1.500 Euro bis maximal 3.200 Euro zu den erbrachten Beratungsleistungen. Antragsberechtigt sind
  • Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
  • unabhängig vom Unternehmensalter Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen. Fördergegenstand sind schwerpunktmäßig allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Außerdem gilt:
  • Sie müssen vorab ein kostenloses Infogespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen
  • Die Beratungen dürfen nur durch
    • selbständige Berater*innen bzw. Beratungsunternehmen erfolgen,
    • die mind. 50 % Umsatz aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen,
    • ein QM-System über Planung, Durchführung, Ãœberprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe vorlegen, das eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleistet.
  • Der Antragszuschuss wird (nur online) über die BAFA gestellt
  • Die Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis und leitet danach die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
Infos zur gestaffelten Förderhöhe und zum Programm (BAFA) Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenn Sie sich ggf. erst einmal an uns als Fachorganisation.

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