Ab 19. Oktober wieder Krankschreibung per Telefon möglich


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 16.10.2020 / 10:15


Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen vom 15.10.2020 ist es aufgrund der bundesweit steigenden Corona-Zahlen ab heute wieder möglich,


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  • Arbeitsunfähgkeitsbescheinigung (Gelberschein) auf dem Schreibtisch einer Arztpraxis
  • sich wegen Atemwegserkrankungen für sieben Tage per Telefon krankschreiben zu lassen.
  • Eine einmalige Verlängerung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
  • Die Regelung soll Ende 2020 wieder auslaufen.
Für die Wiedereinführung plädierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Möglichkeit wurde zu Beginn der Pandemie eingeführt, später aber vom Infektionsgeschehen abhängig gemacht und war nur auf Antrag regional und zeitlich befristet per Ausnahmeregelung möglich. Das Instrument hat zwar die Praxen im März/April erheblich entlastet, doch im Handwerk stieß die Regelung bei allem Verständnis für die dahinter stehenden Bedenken bei Mitarbeitern auf weniger Befürwortung. Die AOK stellte nach den letzten Monaten zwar fest, dass die krankheitsbedingten Fehltage
  • im März knapp zwei Prozentpunkte und
  • im April 2020 etwa 0,4 Prozentpunkte über dem monatlichen Durchschnitt der letzten zehn Jahre lag.
  • Im Mai/Juni 2020 habe der Krankenstand aber leicht unter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre gelegen.
Sie führt die Daten insgesamt nicht auf die telefonische Krankschreibung zurück. Vielmehr zeige sich ein Bild von einem verantwortungsvollen Umgang mit der Regelung.

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