Beitragserleichterungen der BG BAU


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 08.04.2020 / 11:27


Betriebe aus dem Bau- und Ausbaubereich arbeiten zwar weiter, doch auch hier sollen Beitragsentlastungen unterstützen. Hier die Beschlüsse vom 3. April:


Der Beitragsfuß 2019 sinkt auf 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1
(3,66 Prozent unter dem Beitragsfuß 2018 und 2,47 Prozent unter dem Vorschusssatz 2019). Damit sind für alle Unternehmen mit gleichen oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die 2019 gezahlten Vorschusszahlungen höher als der Beitrag für 2019. Das vermeidet Nachforderungen für 2019.
  • Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 reduziert. (eine zusätzliche Entlastung von 2,53 Prozent gegenüber dem Beitrag 2019)
  • Kurzfristiger finanzieller Aufschub: 2020 entfällt die Vorschusszahlung im Mai. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der Zahlungen vom 15.01.2020 und 16.03.2020 zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15.07.2020, 15.09.2020 und 16.11.2020 aufgeteilt
  • Bei Bedarf ist weiter eine Stundung möglich. Besonders betroffenen Betrieben werden zusätzlich großzügige Stundungsregelungen angeboten. Stundung und weitere unterstützende Maßnahmen können formlos schriftlich, telefonisch oder unter www.bgbau.de beantragt werden.
Auf der BG BAU Website sind Handlungshilfen, Aushänge, Poster, fremdsprachliche Angebote, Checklisten etc. zusammengestellt. Ein eigener Themenbereich ist aufrufbar unter <link https: www.bgbau.de themen sicherheit-und-gesundheit coronavirus>www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/ Und unter <link http: www.bgbau.de>www.bgbau.de/ finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

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