BG BAU: Beendigung der freiwilligen Versicherung bei Nichtzahlung trotz Mahnung


Von:  Bundesverband - Reiner Löffler / 26.08.2020 / 00:00


Die BG BAU informiert, dass bei der freiwilligen Versicherung der Versicherungsschutz erlischt, wenn trotz Mahnung Beiträge weiter rückständig bleiben.


In den vergangenen Monaten hatte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) aufgrund der Corona-Pandemie mit verschiedenen Maßnahmen versucht, die Betriebe im Bau- und Ausbaubereich zu unterstützen (Senkung Beitragsfuß 2019, Vorschuss 2020, Verschiebung der Vorschussrate Mai). Dabei wurde auch vollständig auf Mahnungen und Vollstreckungen bei rückständigen Beiträgen verzichtet. In Kürze enden einige finanzielle Erleichterungen und Besonderheiten, die die BG BAU in der Hochphase der Coronavirus-Zeit ihren zugehörigen Unternehmen gewährt hat. Hiervon sind in erster Linie alle freiwillig versicherten Personen betroffen, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind. Die BG BAU wird daher in den nächsten Tagen Mahnungen an die Betroffenen versenden und zur Zahlung auffordern. Die BG BAU weist aktuell darauf hin: Freiwillige Versicherungen für Unternehmer, deren Ehe- und Lebenspartner sowie unternehmerähnliche Personen müssen satzungsgemäß beendet werden, wenn trotz Mahnung die Beiträge nicht beglichen werden. Damit erlischt dann auch der Unfallversicherungsschutz dieser freiwillig Versicherten. Weitere Kulanzzeiten könne die BG BAU leider i.d.R. nicht mehr einräumen, da der Versicherungsschutz bereits zum 15. Juli hätte beendet werden müssen. Bei Problemen bzw. Fragen können sich betroffene Personen an die Sachbearbeitung in der zuständigen Region oder die Service-Hotline0800 3799100 der BG BAU wenden.

Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK