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Arbeitgeber können die Leistungen ihrer Mitarbeiter in der Corona-Pandemie mit einem sog. "Corona-Bonus" zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Lohn-/Gehaltsumwandlung!) honorieren. Der Bonus kann max. 1.500 € je Arbeitnehmer betragen und ist steuerfrei, sozialversicherungsfrei und <link https: www.farbe.de unsere-themen corona-infos nachricht artikel corona-bonus-loest-keine-beitragspflicht-gegenueber-malerkasse-aus>beitragsfrei zur Malerkasse.
Die Frist für Zahlung eines solchen "Corona-Bonus" (bisher bis 31. Dezember 2020) wird verlängert auf den 30. Juni 2021.
Bundestag und Bundesrat haben am 16. bzw. 18.12.2020 dem sog. "Jahressteuergesetz 2021" zugestimmt. Die Fristverlängerung beim "Corona-Bonus" war auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD während der laufenden Gesetzesberatungen im Dezember eingebracht worden.
Hinweis: Es handelt sich um eine reine Fristverlängerung, keinen doppelten Bonus in 2020 und 2021. Maximal können also bis zu 1.500 € in der Zeit vom 1.3.2020 bis 30.06.2021 gewährt werden (Zahlung in Teilbeträgen ist möglich).
Weitere Informationen mit den Details zum "Corona-Bonus" in farbe.de:
<link https: www.farbe.de unsere-themen corona-infos nachricht artikel bonus-wegen-corona-steuer-und-sozialabgabenfrei-bis-1500-euro-pro-arbeitnehmer-moeglich>Bonus wegen Corona steuer- und sozialabgabenfrei bis 1.500 Euro pro Arbeitnehmer möglich
<link https: www.farbe.de mitgliederportal nachrichten betriebsfuehrung-recht nachricht artikel corona-bonus-versus-weihnachtsgeld>Corona-Bonus versus Weihnachtsgeld