Corona-Update: Ergebnisse des Kanzleramtsgesprächs vom 13. März


Von:  BV, Mathias Bucksteeg / 16.03.2020 / 14:33


Wie versprochen informieren wir Sie über das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus.


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Liebe Unternehmer*innen,
 
hier die Eckpunkte des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Umsatzausfälle durch massive Auftragseinbrüche und/oder Mitarbeiterausfälle können durch die vorhandenen Rücklagen nur wenige Wochen kompensiert werden, bevor sich Betriebe mit einer Existenzbedrohung konfrontiert sehen.
 
Die Bundesregierung will Unternehmen und Arbeitsplätze durch 4 Säulen sichern und erhalten:
  1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes ab April bis Ende 2020 (nur 10 % betroffene Mitarbeiter und inkl. Leiharbeitnehmer)
  2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
  3. Milliardenschutzschild für Betriebe
  4. Stärkung des Europäischen Zusammenhaltes
Mit den Ländern sollen steuerliche Sofortmaßnahmen kurzfristig Liquiditätsengpässe überbrücken:
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Anpassung (Herabsetzung) von Vorauszahlungen zur Einkommen-/Körperschaftsteuer an die aktuelle Ertragslage
  • Erlass von Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Steuerzahlung
  • vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Bestehende Liquiditätshilfeprogramme sollen ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Darlehen zu erleichtern (bspw. universelle Erhöhung der Möglichkeiten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit, damit Hausbanken auch bei sinkender Bonität zur Darlehenszusage bereit sind). Die KfW wird ihren bisherigen Gewährleistungsrahmen in einem ersten Schritt um 94 Mrd. erhöhen, um Großunternehmen zu unterstützen.
 
Bei Bürgschaftsbanken (Schwerpunkt KMU-Finanzierung) wird der Risikoanteil des Bundes erhöht. Eine höhere Eigenkompetenz soll kurzfristige Entscheidungen über Bürgschaftsanträge (Expressbürgschaften) ermöglichen. Im Detail:
  • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro
  • Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000 Euro
  • Anhebung der Betriebsmittelgrenze von 35 % auf 80 % (Handel bisher 50 %)
  • 10% höhere Rückbürgschaft Bund (dann 49 %) sowie Möglichkeit für Länder, um weitere 5 % zu erhöhen
Für eine schnelle Überbrückungsfinanzierung muss der Betrieb einen plausiblen Liquiditätsplan mit Darstellung des nötigen Kapitalbedarfs vorlegen. Kostenfreie Anfragen können online über die Finanzierungsportale der Bürgschaftsbanken (https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ oder vdb-info.de/mitglieder) oder die Hausbanken erfolgen. (Stand: 16. März: Es soll mit dem Steuerberater eine Gewinnschätzung für das Quaral genügen)
 
Es sind zwar weitere Sonderprogramme für Betriebe mit krisenbedingt ernsthafteren Finanzierungsschwierigkeiten geplant, die kaum bestehende Förderprogramme nutzen können. Diese müssen jedoch erst den Prozess in der EU-Kommission durchlaufen und stehen nicht sofort zur Verfügung.
 
Der ZDH setzt sich in weiteren Gesprächen eindringlich für weitere strukturelle steuerrechtliche Verbesserungen zur steuerlichen Entlastung der Betriebe und Investitionsanreize (bspw. verbesserte Abschreibungsbedingungen) ein.
 
Das Handwerk insgesamt und auch wir als Bundesverband begrüßen die Bausteine, sie sind als Unterstützung für den handwerklichen Mittelstand jedoch angesichts der dramatischen Situation ungenügend, selbst wenn das Milliardenpaket weit über das der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 hinausgeht.
 
Die aktuelle Entwicklung konnte anhand der globalen Entwicklung Wochen vorausgesehen werden. Steuerstundungen sind kein Mittel der Wahl, denn Betriebe werden noch Jahre nach Überwindung der Krise mit ihren Kreditbelastungen zu kämpfen haben. Das gilt genauso für die Anhebung der Rahmen bei Bürgschaftsbanken. Sie sichern das Risiko gegenüber den kreditgebenden Banken, belasten die Betriebe aber dennoch durch die erteilten Kredite.
 
Die Reduzierung von Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen bedeutet keine Entlastung, weil sie nur Betriebe betrifft, die zum aktuellen Zeitpunkt überhaupt noch die Substanz dazu haben. Das aber wird schon absehbar nicht mehr der Fall sein. Wir fordern die komplette Streichung von Steuerlasten/-voraus­zahlungen und anstelle erweiterter Kreditmöglichkeiten echte Liquiditätshilfe in dieser Situation.
 
Wenn Sie sich im Detail informieren möchten:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

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