Hilfe für die USt-Senkung ab 1. Juli 2020


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 15.06.2020 / 08:51


Anfang Juni wurde die Senkung des Umsatzsteuer-Regelsatzes auf 16 % bzw. 5 % bis Jahresende beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. Wir haben schon am 5. Juni erste Punkte dargestellt, inzwischen hat der ZDH hat auf vier Seiten das Wichtigste zusammengefasst.


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Unternehmer und Kunden bereiten sich inzwischen vor. Dabei geht es vor allem um Fragen,
  • wie Verträge und Angebote abgefasst werden sollten
  • wie Anzahlungen zu behandeln und
  • Kassen und IT-Systeme an die USt-Senkung anzupassen sind
Auf seiner Sonderseite hat der ZDH hierzu einige Infos zusammengestellt. Kernpunkte: Für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist das "Ende der Leistung" entscheidend, der sog. "Leistungszeitpunkt". In unserer Branche ist dies Ãœbergabe und Abnahme als Zeitpunkt, in dem dem Kunden die Verfügungsmacht verschafft wird.Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, die vertragliche Vereinbarung oder auch der Zahlungseingang spielen keine Rolle.  Unternehmer werden bei der Anpassung nicht allein mit den Grundsätzen konfrontiert werden, sondern sicher auch mit vielen Einzelfällen - typisch für das Bau- und Baunebengewerbe. Steuerpraktiker nehmen aber an, dass die Umsetzung und Entscheidung von Abgrenzungsfragen nach früheren Umsetzungen erfolgt. Auf folgende Regelung im BMF-Schreiben wird besonders hingewiesen:
Grundsätzlich gilt für Anzahlungen vor Leistungserbringung der Steuersatz im Zeitpunkt der Anzahlung. Gilt bei Leistungserbringung ein anderer Steuersatz, muss in der Schlussrechnung der Steuersatz für die Anzahlung korrigiert werden.

Hier eine Vereinfachungsregelung in Tz. 9 des BMF-Schreibens:
Nach Tz. 9 bestehen keine Bedenken, wenn Rechnungen bis 30. Juni  für Teilentgente, die sich auf (Teil)Leistungen nach dem 1. Juli beziehen, 5 % bzw. 16 % USt. ausgewiesen werden. […] Eine Berichtigung der Berechnung der vor dem 1. Juli 2020 entstandenen USt. (§ 27 Abs. 1 Satz 3 UStG) scheidet in diesen Fällen aus. Hier ergänzend noch für Sie: 2020-06-12 BMWi befristete Senkung USt ab Juli 2020 (18 Seiten) 2020-06-03 ZDH-Merkblatt USt-Senkung ab 01.07.2020 (4 Seiten) 2020-06-12 ZDH-Merkblatt USt-Senkung ab 01.07.2020 (4 Seiten) 2020-06-09 Arbeitshilfe USt-Senkung (6 Seiten, Kanzlei F & P, Göttingen) 2009-10 BMF-Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

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