Konjunkturankurbelung: Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020


Von:  BV, GIT, Isabel Birk; Liv Bremen / 05.06.2020 / 08:58


Die Beschlüsse wirken sich auch im Handwerk aus. Wie aber bspw. mit der Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % in der Praxis umzugehen ist, ist im Moment noch nicht eindeutig klar, weil das Bundesfinanzministerium (BMF) die Vorhaben erst in Gesetzen/Verordnungen umsetzen muss.


Kopfzerbrechen macht für die Praxis der reduzierte Mehrwertsteuersatz ab 1.  Juli 2020. Wir hörten jetzt von Betrieben, die gebeten werden, für bereits erbrachte Leistungen in den letzten Wochen bis Juli mit der Rechnungsstellung zu warten.Wir gehen zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass dies NICHT möglich ist, weil vermutlich der Leistungszeitpunkt für Waren und erbrachte Dienstleistungen im Fokus stehen wird. Ein Warten allein mit der Rechnungsstellung entspräche schon nicht dem Gedanken/Wunsch einer Ankurbelung der Konjunktur. Folgende Fälle sind im Handwerk beispielhaft denkbar
(Achtung aber: Das ist unsere Einschätzung zum Zeitpunkt heute!)
  1. Kauft der Kunde ab 1. Juli Waren oder nimmt eine Dienstleistung in Anspruch, wird mit dem neuen Steuersatz von 16 % abgerechnet. Bestenfalls sinkt also der Endpreis für den Kunden.

  2. Ein vor vielen Wochen bestelltes Auto wird mit der Rechnung Ende Juli geliefert. Weil der Leistungszeitpunkt hinter dem Stichtag 1. Juli liegt, gilt für die Rechnung vermutlich der reduzierte Steuersatz.

  3. Sie haben Ihre Handwerksleistung im ersten Halbjahr 2020 erstellt, stellen aber die Rechnung (aus welchen Gründen auch immer) erst in der zweiten Jahreshälfte. Dann gelten wahrscheinlich 19 % Steuersatz, denn der Leistungszeitpunkt liegt (lange) vor dem Stichtag.

    Achtung:
    Dies ist nicht gesichert, weil das BMF ev. auch Ãœbergangsregeln schafft - dies ist jetzt noch offen!

  4. Ein Kunde hat Ihr Angebot eingeholt, Sie führen die Leistung aber erst nach dem 1. Juli 2020 aus.

    Haben Sie im Angebot die Einzelpositionen ausgewiesen (also Netto plus MwSt.), dürfte sich der Endpreis durch den geringeren Steuersatz reduzieren.

    Bei einem „Bruttoangebot“, das nur den Endpreis nennt, bliebe es beim Endpreis, sofern Sie nicht den reduzierten Steuersatz an Ihren Kunden weitergeben.
Wie gesagt: Die genaue Umsetzung erfolgt noch.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Die Kreishandwerkschaft/Landesinnungsverband Bremen hat in den Beschlüssen die entsprechenden Stellen hervorgehoben (Herzlichen Dank dafür!):
  • Nr. 10 Vorziehen von Investitionsvorhaben des Bundes und der Länder
  • Nr. 11 Erleichterungen bei Vergabe/Entbürokratisierung – ein Thema, was auch unter der EU-Präsidentschaft von Deutschland eine Rolle spielen soll
  • Nr. 13 Ãœberbrückungshilfen  – im weiteren Sinne die Fortsetzung der bisherigen Förderprogramme:
    • Auch für KMU werden 9.000 bis 15.000 Euro genannt (Antragsfrist bis 31.8.2020)
      (Wird noch mit den niedersächsischen Anstrengungen verzahnt)
    • Die Unterstützung durch eine Förderung wird also doch noch nicht am 31.05.2020 beende
  • Nr. 27 Fokus auf Ausbaumaßnahmen (bspw. Kindergärten etc.)
  • Nr. 30 Förderung von Betrieben, die 2020 gegenüber den letzten drei Jahren ihre Ausbildungsbereitschaft nicht reduzieren durch 2.000 Euro Prämie pro Ausbildungsvertrag!
  • Nr. 35 Ãœberblick über die Förderung für die Kfz-Branche
    • Ziffer 35e nennt den Hinweis auf eine schnelle Umsetzung des Flottenaustauschprogramms für Handwerker!
  • Nr. 38 Abschaffung des Deckels bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen
  • Nr. 39 Aufstockung der Förderung von energetischer Sanierung

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