Krisenberatung Corona


18.05.2020 / 16:16


Ab dem 18.5.2020 kann die Krisenberatung Corona beantragt werden! Da wir keine betriebswirtschaftliche Beratung mehr anbieten können, empfehlen wir sehr diese KOSTENLOSE Beratung durch im Handwerk tätige Berater - SOFERN SIE DIE VORAUSSETZUNGEN erfüllen.


Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab dem heutigen Tage ist die Krisenberatung Corona für Betriebe in Baden-Württemberg beantragbar. Dieses Förderprogramm sehen wir als Ergänzung Ihrer Beratungsleistung durch die bei uns akkreditierten Beratungspersonen.  

 

Die unseres Erachtens nach wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst, so dass Sie die von Ihnen beratenen Unternehmen über dieses Angebot und die Vorgehensweise informieren können.

 

Die zur Beantragung notwendigen Unterlagen, sowie die Förderbestimmungen zur Krisenberatung Corona erhalten Sie von Herrn Träuble - oder HIER.

 

Gerne geben wir Ihnen nachfolgend einen zusammengefassten Überblick über die Möglichkeiten bzw. Anforderungen des Beratungsprogramms. Die hierzu vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genannten Bestimmungen fügen wir zur Kenntnisnahme bei.

 

Beratungsthemen?

·       Erhebung der Ist-Situation im Betrieb,

·       Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen,

·        Finanz- und Kapitalplanung, Liquiditätsplanung,

·        Beantragung von geeigneten Fördermitteln,

·        Kurzfristige Schicht- und Produktionsplanung aufgrund angepasster Ressourcenausstattung (weniger Mitarbeiter, Rohstoffe etc.),

·        Begleitung des Krisenmanagements sowie die

·        Erstellung einer Strategie für potenzielle Auswirkungen nach der Krise.

 

Umfang

Maximal 4 Tagwerke.

 

Aufwand

Die Betriebe tragen lediglich die auf das Beratungshonorar anfallende Umsatzsteuer i. H. v. € 133,- pro Tagwerk.

 

Honorar pro Tagwerk

Die Beratungsperson erhält ein Honorar i. H. v. € 700,- netto pro Tagwerk a 8 Stunden.

 

Antragsberechtigte

In Baden-Württemberg ansässige Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Cornavirus leiden und nicht bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.

(Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 wurde ein Gewinn erzielt.) Die Antragssteller müssen die Bedingungen der KMU sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.

 

Antragsverfahren

Die Betriebe füllen den Erfassungsbogen welchen wir auf der Website der BWHM GmbH zur Verfügung gestellt haben aus und unterschreiben diesen.

Ergänzt wird dieser Erfassungsbogen um folgende Unterlagen:

·       Kopie HR-Auszug, Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis Freiberuflicher Tätigkeit

·       Kopie der Bilanzen/Jahresabschlüsse 2018 und 2019; sollte 2019 noch nicht erstellt sein BWA 12/2019, sowie der BWA 02/2020

Die Ãœbermittlung per Email wird  bevorzugt!

 

Genehmigungsverfahren durch die BWHM GmbH

1.       Empfang der kompletten Unterlagen und Prüfung dieser gemäß den „Bestimmungen für die Krisenberatung von kleinen und mittleren Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Kontext der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) („Krisenberatung Corona“)“

2.       Telefonisches/<wbr />Internetgestütztes Erstgespräch mit dem Unternehmen.

a.       Ablehnung des Antrags – Ablehnungsbescheid

b.       Bewilligung des Antrages –Bewilligungsbescheid

 

Verfahren nach Bewilligung

1.       Entsprechend dem Umfang der Bewilligung, erhält das Unternehmen einen Anforderungsbeleg über die Umsatzsteuer, welche vor Beratungsbeginn zu entrichten ist.

2.       Nach Erhalt des Betrages versendet die BWHM GmbH den Auftrag zur Beratung an die Beratungsperson, welche diesen gegenzeichnet und per Email zurücksendet.

3.       Umsetzung des Beratungsprojektes.

 

Dokumentation des Beratungsprojektes

·       Erstellung eines Beratungsberichtes, welche folgende Inhalte berücksichtigt:

o   Aufgabenstellung, Schwerpunktthemen, Ist-Zustand/festgestellte Mängel

o   Soll-Konzept/<wbr />Verbesserungsvorschläge

o   einzuleitende Maßnahmen

o   Ergebnisse

o   Zeitliche Dokumentation der Beratung

 

Abrechnung

Abrechnung der geleisteten Tagewerke über die BWHM GmbH.

 

 

Einen schönen Tag wünscht,

 

Martin Träuble

Betriebswirt (VWA)

Projektleiter Strategie und Geschäftsmodelle

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BWHM GmbH

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

 

Tel.:  0711 263709 -150

Mobil: 0172-6434539

mtraeuble@bwhm-beratung.de

www.bwhm-beratung.de

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