Nachricht
https://www.farbe.de/unsere-themen/corona-infos/nachricht/artikel/krisenberatung-corona/?L=
Gedruckt am Donnerstag, den 18. April 2024
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem heutigen Tage ist die Krisenberatung Corona für Betriebe in Baden-Württemberg beantragbar. Dieses Förderprogramm sehen wir als Ergänzung Ihrer Beratungsleistung durch die bei uns akkreditierten Beratungspersonen.
Die unseres Erachtens nach wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst, so dass Sie die von Ihnen beratenen Unternehmen über dieses Angebot und die Vorgehensweise informieren können.
Die zur Beantragung notwendigen Unterlagen, sowie die Förderbestimmungen zur Krisenberatung Corona erhalten Sie von Herrn Träuble - oder <link https: www.bwhm-beratung.de betriebe krisenberatung external-link-new-window>HIER.
Gerne geben wir Ihnen nachfolgend einen zusammengefassten Überblick über die Möglichkeiten bzw. Anforderungen des Beratungsprogramms. Die hierzu vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genannten Bestimmungen fügen wir zur Kenntnisnahme bei.
Beratungsthemen?
· Erhebung der Ist-Situation im Betrieb,
· Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen,
· Finanz- und Kapitalplanung, Liquiditätsplanung,
· Beantragung von geeigneten Fördermitteln,
· Kurzfristige Schicht- und Produktionsplanung aufgrund angepasster Ressourcenausstattung (weniger Mitarbeiter, Rohstoffe etc.),
· Begleitung des Krisenmanagements sowie die
· Erstellung einer Strategie für potenzielle Auswirkungen nach der Krise.
Umfang
Maximal 4 Tagwerke.
Aufwand
Die Betriebe tragen lediglich die auf das Beratungshonorar anfallende Umsatzsteuer i. H. v. € 133,- pro Tagwerk.
Honorar pro Tagwerk
Die Beratungsperson erhält ein Honorar i. H. v. € 700,- netto pro Tagwerk a 8 Stunden.
Antragsberechtigte
In Baden-Württemberg ansässige Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Cornavirus leiden und nicht bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.
(Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 wurde ein Gewinn erzielt.) Die Antragssteller müssen die Bedingungen der KMU sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.
Antragsverfahren
Die Betriebe füllen den Erfassungsbogen welchen wir auf der Website der BWHM GmbH zur Verfügung gestellt haben aus und unterschreiben diesen.
Ergänzt wird dieser Erfassungsbogen um folgende Unterlagen:
· Kopie HR-Auszug, Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis Freiberuflicher Tätigkeit
· Kopie der Bilanzen/Jahresabschlüsse 2018 und 2019; sollte 2019 noch nicht erstellt sein BWA 12/2019, sowie der BWA 02/2020
Die Übermittlung per Email wird bevorzugt!
Genehmigungsverfahren durch die BWHM GmbH
1. Empfang der kompletten Unterlagen und Prüfung dieser gemäß den „Bestimmungen für die Krisenberatung von kleinen und mittleren Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Kontext der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) („Krisenberatung Corona“)“
2. Telefonisches/<wbr />Internetgestütztes Erstgespräch mit dem Unternehmen.
a. Ablehnung des Antrags – Ablehnungsbescheid
b. Bewilligung des Antrages –Bewilligungsbescheid
Verfahren nach Bewilligung
1. Entsprechend dem Umfang der Bewilligung, erhält das Unternehmen einen Anforderungsbeleg über die Umsatzsteuer, welche vor Beratungsbeginn zu entrichten ist.
2. Nach Erhalt des Betrages versendet die BWHM GmbH den Auftrag zur Beratung an die Beratungsperson, welche diesen gegenzeichnet und per Email zurücksendet.
3. Umsetzung des Beratungsprojektes.
Dokumentation des Beratungsprojektes
· Erstellung eines Beratungsberichtes, welche folgende Inhalte berücksichtigt:
o Aufgabenstellung, Schwerpunktthemen, Ist-Zustand/festgestellte Mängel
o Soll-Konzept/<wbr />Verbesserungsvorschläge
o einzuleitende Maßnahmen
o Ergebnisse
o Zeitliche Dokumentation der Beratung
Abrechnung
Abrechnung der geleisteten Tagewerke über die BWHM GmbH.
Einen schönen Tag wünscht,
Martin Träuble
Betriebswirt (VWA)
Projektleiter Strategie und Geschäftsmodelle
--------------------------
BWHM GmbH
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Tel.: 0711 263709 -150
Mobil: 0172-6434539
<link _blank>mtraeuble@bwhm-beratung.de
Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK