Kurzarbeit im Malerkassenverfahren


Von:  Bundesverband - Reiner Löffler / 19.03.2020 / 18:20


Die Malerkasse informiert zu Kurzarbeit im Urlaubskassenverfahren.


Mit der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes will die Bundesregierung schnell und gezielt Unternehmen mit ihren Beschäftigten helfen, wenn durch das Corona-Virus Arbeitsausfälle entstehen. Viele Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks zeigen derzeit bereits Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur an oder haben dies vor. Die Malerkasse informiert <link https: www.malerkasse.de corona-virus kurzarbeit-urlaubskassenverfahren.html external-link-new-window>hier zur Behandlung und Abwicklung von Kurzarbeit im Malerkassenverfahren. 

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