In der Vergangenheit hat die Malerkasse bei besonderen Ereignissen unbürokratisch reagiert, um zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität der Betriebe beizutragen. Intern wurden alle Vorkehrungen getroffen, um bei einer stärkeren Gewährung von Urlaub zeitnah die Erstattungsleistungen zu überweisen. Dies gilt auch, wenn vermehrt Resturlaubsansprüche aus den Vorjahren abgerufen werden. Die Lage ist bei Betrieben völlig unterschiedlich. Die Malerkasse bemüht sich um individuelle Lösungen. In der Vergangenheit wurden bspw. der Zeitraum zur Fälligkeit der Beiträge verlängert oder Aufrechnungen mit offenen Erstattungsforderungen zugelassen. Die Kasse selbst sichert aktuell den eigenen Geschäftsbetrieb bzw. einen Notfallbetrieb ab. Alle Maßnahmen müssen in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien erfolgen. Wir werden das fortlaufend konkretisieren.