Rheinland-Pfalz ergänzt die Soforthilfen des Bundes


Von:  LIV RLP, Safije Agemar / 02.04.2020 / 15:11


Anträge für „ZUKUNFTSFONDS STARKE WIRTSCHAFT RHEINLAND-PFALZ“ können gestellt werden.


Das Landesprogramm zur Unterstützung der Betriebe in Rheinland-Pfalz ist seit dem 2. April 2020 verfügbar. Konkret sieht die Kombination aus Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
  • Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
    9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
     
  • Unternehmen von über 5 bis 10 Beschäftigten:
    15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
     
  • Unternehmen von über 10 bis 30 Beschäftigten:
    30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.
Die Darlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis 31. März 2022 tilgungsfrei. Weitere Informationen und die Anträge dazu erhalten Sie auf den Seiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz: <link https: isb.rlp.de home detailansicht antraege-fuer-zukunftsfonds-starke-wirtschaft-rheinland-pfalz-koennen-gestellt-werden.html>isb.rlp.de/home/detailansicht/antraege-fuer-zukunftsfonds-starke-wirtschaft-rheinland-pfalz-koennen-gestellt-werden.html <link https: isb.rlp.de>isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp

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