Gerade die
schnell ausgezahlten Erstattungen sehen die Betriebe positiv. Möglich wird das vor allem durch Nutzung des Onlineverfahrens.
Insgesamt stehen die
Stundung von Beitragszahlungen oder
gesonderte Ratenzahlungsvereinbarungen im Fokus. Es wird aber wegen der Komplexität und Individualität immer der Einzelfall gesprüft. Nur so lassen sich auch Vereinbarungen zu anderen Zeiträumen oder andere Lösungen treffen.
Inzwischen wurden die Möglichkeiten zur
Beitragsstundung über den Online-Weg an sich und auch auf den
April 2020 erweitert.
Infos finden Sie auf der website der malerkasse:
Allgemein: <link https: www.malerkasse.de corona-virus.html>
www.malerkasse.de/corona-virus.htmlBeitragsstundung: <link https: www.malerkasse.de corona-virus antrag-auf-stundung-der-beitragszahlung.html>
www.malerkasse.de/corona-virus/antrag-auf-stundung-der-beitragszahlung.htmlNehmen Sie auf jeden Fall mit den bekannten Serviceteams der malerkasse Kontakt auf (Post, Mail, Telefon)!