Update der malerkasse: Stundungsmöglichkeit auf April 2020 erweitert


Von:  malerkasse, Werner Loch; BV, GIT, Isabel Birk / 22.04.2020 / 13:46


Auch die malerkasse hat jetzt mit den Tarifvertragsparteien ihr Maßnahmenbündel geschnürt - angefangen beim Wunsch nach einem konkreten Zahlungsaufschub durch Betriebe.


Gerade die schnell ausgezahlten Erstattungen sehen die Betriebe positiv. Möglich wird das vor allem durch Nutzung des Onlineverfahrens.
 
Insgesamt stehen die Stundung von Beitragszahlungen oder gesonderte Ratenzahlungsvereinbarungen im Fokus. Es wird aber wegen der Komplexität und Individualität immer der Einzelfall gesprüft. Nur so lassen sich auch Vereinbarungen zu anderen Zeiträumen oder andere Lösungen treffen. Inzwischen wurden die Möglichkeiten zur Beitragsstundung über den Online-Weg an sich und auch auf den April 2020 erweitert.
 
Infos finden Sie auf der website der malerkasse: Allgemein: <link https: www.malerkasse.de corona-virus.html>www.malerkasse.de/corona-virus.html
Beitragsstundung: <link https: www.malerkasse.de corona-virus antrag-auf-stundung-der-beitragszahlung.html>www.malerkasse.de/corona-virus/antrag-auf-stundung-der-beitragszahlung.htmlNehmen Sie auf jeden Fall mit den bekannten Serviceteams der malerkasse Kontakt auf (Post, Mail, Telefon)!

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