Verlängerung des Entschädigungsanspruchs bei Schul- und Kitaschließung beschlossen (25.05.2020)


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 26.05.2020 / 07:38


Eltern werden auch weiter finanziell unterstützt, wenn keine zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und sie dadurch Verdienstausfälle haben.


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Das Bundeskabinett hat gestern die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern bei Verdienstausfall aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen beschlossen (§ 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)).
Inzwischen sind zwar Kitas und Schulen teilweise wieder geöffnet, trotzdem kann noch keine vollständige Kinderbetreuung sichergestellt werden. Daher kann der Erstattungsanspruch auch tageweise erfolgen.
Schon Ende März hatte man den Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher
  • Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. 
  • Entschädigungsansprüche werden nun von sechs auf bis zu zehn Wochen pro
    • Elternteil verlängert und auf 
    • bis zu 20 Wochen bei Alleinerziehenden.
Die Ausweitung wird allgemein begrüßt, der ZDH plädiert aber dafür, dass der Anspruch künftig unmittelbar gegenüber der Behörde geltend gemacht werden kann und nicht wie jetzt mittelbar über den Arbeitgeber. Weitere Infos und zur Antragstellung: https://ifsg-online.de/index.html

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