ZDH-Empfehlung: Betriebe sollten Corona-Dokumentation führen


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 10.08.2020 / 11:08


Ob sich bei einer Betriebsprüfung in ein paar Jahren noch alle Vorgänge aus dem Jahr 2020 genau nachvollziehen lassen? Das bezweifelt der ZDH und rät deshalb Betrieben, freiwillig eine Corona-Dokumentation zu führen.


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Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit <link https: www.zdh.de fachbereiche steuern-und-finanzen kassenfuehrung besondere-praxistipps-fuer-die-kassenfuehrung-zu-zeiten-der-corona-pandemie>behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf betriebliche Abläufe und damit auf Chancen zur Erzielung von Einnahmen auswirken. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Nachschauen führt dies zwangsläufig zu „Auffälligkeiten“ und entsprechenden Nachfragen. Ob eine Aufklärung dann noch nach Jahren gelingt, erscheint zumindest aufgrund der ständigen Veränderungen fraglich. Wann galten welche Auflagen und welche Auswirkungen hatten diese konkret auf den betroffenen Betrieb?

Die freiwillige Anfertigung einer „Corona-Dokumentation“ kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern. Der Aufbau und der Inhalt einer entsprechenden Dokumentation unterliegt keinen Vorgaben. Das nachfolgend zum Download bereitgestellte Muster, welches keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und bei Bedarf durch den ZDH aktualisiert wird, ist als Orientierungshilfe für die Betriebe zu verstehen und muss an die individuellen Verhältnisse des Betriebs angepasst werden. Weitere Informationen auf unserer <link https: www.farbe.de unsere-themen corona-infos liquiditaet-hilfen-fuer-betriebe external-link-new-window>Corona-Sonderseite.

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