• Initiative Faires Handwerk

Bundesverband unterstützt Initiative der Innung Rhein-Main gegen Lohndumping & Schwarzarbeit

Lohn- und Preisdumping sowie Schwarzarbeit auf dem Bau ist ein ernsthaftes Problem. Unfaire und illegale Beschäftigungsmodelle können für Auftraggeber zu erheblichen Haftungsrisiken führen. So wird aus dem vermeintlich günstigen Angebot schnell ein unkalkulierbares Risiko.

Die Beauftragung von Subunternehmen zur Abdeckung von Leistungsspitzen und fremden Arbeitsfeldern ist in der Baubranche üblich und sinnvoll. Allerdings nutzen skrupellose Marktteilnehmer Arbeitnehmer als Scheinselbstständige aus und umgehen so Mindestlöhne, Sozialabgaben und Steuern. 
Das ist für den Auftraggeber nicht durchschaubar. Termin- und Qualitätsprobleme gehören zum Alltag, auch im Gewährleistungsfall schauen die Kunden oft in die Röhre.

Nachteile für Auftraggeber: Keine Gewährleistung und Haftungsrisiko

Das Angebot ist extrem günstig? Vorsicht! Sind Sie sicher, dass das beauftragte Unternehmen legal arbeitet, seine Mitarbeiter fair bezahlt und für sie Sozialabgaben abführt? Und wer haftet, falls es bei dem Projekt zu Schäden und Unfällen der Arbeiter oder Unbeteiligter kommt? Wer mit Billiglohnarbeitern arbeitet, hat vielfach auch mit schlechteren handwerklichen Leistungen zu kämpfen. Im Idealfall wird nachgebessert; oft kommt es jedoch vor, dass Auftraggeber auf dem Schaden sitzen bleiben. Eine Gewährleistung – wie sie bei verantwortungsvoll handelnden Handwerksbetrieben üblich ist – gibt es nicht. Und der Auftraggeber trägt das Haftungsrisiko für nicht abgeführte Sozialabgaben, Schäden und Unfälle.

Nachteile für Mitarbeiter: Hungerlohn, keine Versicherung, menschenunwürdige Bedingungen

Für Scheinselbstständige und illegal Beschäftigte gilt die Mindestlohnbindung nicht; zudem sind sie meist weder kranken- noch rentenversichert. Darüber hinaus müssen sie häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten und hausen.

Nachteile für fair arbeitende Malerbetriebe: Weniger Aufträge, Verlust von Arbeitsplätzen

Wer keinerlei Abgaben zahlt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigt und im Krankheitsfall ganz einfach entlässt, kann billig anbieten. Fair arbeitende Betriebe haben damit beim reinen Kosten-Vergleich das Nachsehen. Damit werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit guten Bedingungen vernichtet. Ausbildungsplätze und damit auch die Qualifikation gehen verloren.

Nachteile für uns alle: Weniger Steuereinnahmen und weniger Geld in den Sozialkassen

Scheinselbstständige und Schwarzarbeiter zahlen nicht in Sozialkassen ein, sie sparen sich auch die Sozialversicherung mit Rente und Krankenversicherung und natürlich die Lohnsteuern. Das trifft uns alle. Vor allem die fehlenden Rentenzahlungen fallen uns allen auf die Füße.

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Die Lösung: Faire Handwerksbetriebe mit Siegel

Dagegen wurde das Siegel „Faires Handwerk“ der Innung Rhein-Main geschaffen. Tragen dürfen es nur Betriebe, die die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben.

Diese Betriebe verpflichten sich zur Handwerkerehre – dem immer noch gültigen Ehrenkodex, der für Zuverlässigkeit, Vertrauen, Qualität und Ausbildung sowie Fleiß, Beständigkeit, Ehrlichkeit und Treue steht. 

Dazu verpflichten sich Betriebe mit dem Siegel

Fachliche Kompetenz und Qualität

  • Eintrag in der Handwerksrolle, Anlage A: Handwerkskarte mit dem Gewerk „Maler und Lackierer“
  • Spezialisierung auf das Handwerk und Beschäftigung von Fachpersonal
  • Subunternehmer werden nur zur Abdeckung von Leistungsspitzen und fremden Arbeitsfeldern eingesetzt

Transparenz und Rechtssicherheit für die Auftraggeber

  • Subunternehmer werden dem Kunden kenntlich gemacht, zum Beispiel durch die Arbeitskleidung.
  • Sicherung der Arbeitssicherheit und Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Auflagen (Ersthelfer, Sicherheitsfachkraft etc.)
  • Sicherung des Datenschutzes (Datenschutzbeauftragter etc.)
  • Absicherung mit ausreichendem Haftpflichtschutz
  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG
  • Mitgliedschaft in einer Maler- und Lackiererinnung

Sicherung und Schaffung legaler, fair bezahlter und sozialversicherter Arbeitsplätze

  • Beschäftigung eigener sozialversicherter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Keine Beschäftigung von (scheinselbstständigen) Alleinunternehmern: Alle Mitarbeiter, die beim Kunden eingesetzt werden, müssen sozialversicherungspflichtig angestellt sein.
  • Abgabe von Leistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die tariflichen Sozialkassen
  • Für die nicht beim Auftragnehmer beschäftigen Personen, d.h. für Leiharbeiter/innen und Nachunternehmer/innen, liegen alle notwendigen Dokumente und Erlaubnisse vor
  • Zahlung mindestens des im Maler- und Lackiererhandwerk verbindlich geltenden Mindestlohns

Diese Kriterien gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer und Leiharbeitsunternehmen.

Die Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main kontrolliert jährlich, dass die Kriterien erfüllt werden.

Bild: fotolia,com / Robert Kneschke

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