Steuern sparen
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Gedruckt am Mittwoch, den 13. Januar 2021
Die Steuerermäßigung gilt für:
Voraussetzungen für die Förderung:
Nein, das ausführende Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung der Mindestanforderungen (im Falle der Wärmedämmung durch eine Fachunternehmererklärung). Falls ein Energieberater eingeschaltet wird, können auch diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Sie können - ähnlich wie die Kosten für die energetische Modernisierung - von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar nicht nur mit 20%, sondern zur Hälfte (50%). Einschließlich der Kosten des Energieberaters darf der maximale Förderbetrag von 40.000 € nicht überschritten werden. Der Energieberater muss für seine Tätigkeit anerkannt sein.
Das Förderangebot gilt für energetische Modernisierungsmaßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.
Alternativen zur steuerlichen Förderung
Wenn die Maßnahme nicht vorfinanziert werden soll oder die Steuerzahlungen zu gering sind, gibt es immer noch die bekannten KfW Kredite (Programm 151) oder Investitionszuschüsse (Programm 430). Die KfW wirbt jetzt mit Negativzinsen (Förderkredit bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen, z.B. mit -1,85% effektivem Jahreszins.) Beim Investitionszuschuss können Privatpersonen 20% der Kosten (bis zu 10000 € für Einzelmaßnahmen wie die Wärmdämmung) erhalten. Notwendig ist bei der KfW Förderung ein Energieberater, dessen Beratung aber auch gefördert wird.
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