Überraschend unbürokratisch
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Gedruckt am Montag, den 18. März 2024
Das Klimapaket ist da: wer energetisch saniert, kann ab sofort Steuern sparen!
Über 3 Jahre verteilt können 20 %, max. 40.000 € der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Steuerschuld abgezogen werden.
Wohngebäude verbrauchen ca. 40 % der Energie und sind für ein Drittel der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Bei 11 Mio. Häusern lässt sich das durch fachgerechte Sanierung verbessern.
Hausbesitzer und Wohnungseigentümer für die Außendämmung, Innendämmung und Kellerdeckendämmung ihrer selbstgenutzten Immobilie, wenn sie älter als 10 Jahre ist.
20 % der Rechnung, bzw. max. 40.000 € über drei Jahre verteilt.*
Zeitraum: 01.01.2020 bis 01.01.2030
Fachunternehmer, die „Stuckateurarbeiten“ oder „Maler- und Lackierungsarbeiten“ durchführen dürfen.
Der U-Wert der Außenwand darf 0,20 W/m²K nicht überschreiten.
Nach Vorlage des Überweisungsbelegs über die Rechnungssumme. Und mit schriftlicher Bestätigung des Fachhandwerkers**, dass alle Voraussetzungen für energetische Maßnahmen erfüllt sind. Mustervorlagen dafür gibt es demnächst beim Finanzamt.
Nach Abschluss der Sanierung
im ersten Jahr 7 % von 30.000 € *
im zweiten Jahr 7 % von 30.000 €
im dritten Jahr 6 % von 30.000 €
Gesamte und direkte Reduzierung der Steuerschuld in 3 Jahren:
Die Förderung kann zeitlich unabhängig für weitere Einzelmaßnahmen beansprucht werden. Für ein und dasselbe Gebäude gilt die Höchstgrenze von 40.000 €.
Eine sinnvolle Reihenfolge ist immer vom Zustand des Gebäudes und dem zur Verfügung stehenden Budget abhängig. Bei alten Gebäuden sollten zunächst Dach, Außenwände und Fenster saniert werden, da sich alleine dadurch der Heizwärmebedarf deutlich reduzieren lässt.
Wenn der Keller unbeheizt ist, ist zusätzlich auch eine Dämmung der Kellerdecke sehr sinnvoll.
Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollte erst danach die Heizung ausgetauscht werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Heizung überdimensioniert wird und Einsparpotenziale nicht optimal ausgeschöpft werden.
Mindestdicken der Dämmstoffe, um eine Steuerermäßigung bekommen zu können: U-Wert ≤ 0,20 W/m²K. Die Einhaltung der Mindestanforderungen muss durch ein Fachunternehmen schriftlich bestätigt werden.
Neben der steuerlichen Förderung bieten KfW, BAFA und regionale Anbieter mit Krediten und Zuschüssen lohnende Fördermöglichkeiten. Diese Förderprogramme sind nicht kombinierbar mit der steuerlichen Förderung.
Um entscheiden zu können, was sich für die jeweilige Sanierung eignet, ist es ratsam, vorab mit einem Fachhandwerker die verschiedenen Möglichkeiten durchzurechnen. Ein Energieberater ist für die steuerliche Förderung nicht vorgeschrieben, aber bei umfassenden Sanierungen ratsam.
Auch diese Kosten können zu 50 % von der Steuerschuld abgezogen werden. Insgesamt können 20 % der gesamten Sanierungskosten, bis max. 40.000 € von der zu bezahlenden Steuerschuld abgezogen werden.
(Mit freundlicher Unterstützung der Sto SE & Co. KgaA)Herunterladen
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