Am 7. September 2026 hat das Deutsche Institut für Bautechnik einen Beitrag veröffentlicht, der die zentralen Begriffsänderungen der Verordnung (EU) 2024/3110 erläutert.
Unter anderem wird aus der bisher gebräuchlichen Kurzbezeichnung „Bauproduktenverordnung“ die „Bauprodukteverordnung“. Die bisherigen AVCP-Systeme werden künftig als Bewertungs- und Überprüfungssysteme (AVS) bezeichnet; an die Stelle der Leistungserklärung tritt bei Produkten nach einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einer ETA nach der BauPVo 2024 die Leistungs- und Konformitätserklärung.
Neu gefasst, beziehungsweise erweitert, werden außerdem die Begriffe „harmonisierte Leistungsnorm“, „grundlegende Anforderungen an Bauwerke“, „Produkt“ und „Wirtschaftsteilnehmer“.
Die grundlegenden Anforderungen an Bauwerke umfassen nun acht statt bisher sieben Anforderungen; Nachhaltigkeit und vorab festgelegte wesentliche Umweltmerkmale gewinnen schrittweise an Bedeutung.
Für die Praxis wichtig ist die Übergangsphase: Bei Produkten, deren harmonisierte Norm oder EAD noch nach der BauPVo 2011 erstellt wurde, gelten für Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung und AVCP weiterhin die bisherigen Regelungen. Die neuen Verfahren greifen erst, wenn das Produkt von einer harmonisierten Norm, einem EAD oder einem entsprechenden Rechtsakt nach der BauPVo 2024 erfasst ist.
Planer, Ausschreibende und ausführende Betriebe müssen deshalb vorerst mit alter und neuer Terminologie parallel umgehen und die jeweils zugrunde liegende technische Spezifikation beachten.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWSB veranstaltet am 2. Dezember 2026 in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr ein Symposium zu aktuellen Entwicklungen der BauPVo 2024 .
Das Symposium findet als Hybridveranstaltung statt.
Die Einladung des BMWSB mit Hinweisen zurAnmeldung und Anmeldeschluss finden Sie hier beigefügt.

