Ausbildungsinteressierte aus dem Ausland

Du würdest gerne nach Deutschland kommen, um eine Ausbildung als Maler und Lackierer zu machen? Die Ausbildung zum Maler und Lackierer dauert in der Regel 3 Jahre und findet abwechselnd in einem Betrieb und einer Berufsschule statt. Zusätzlich gibt es noch Lehrgänge in sogenannten Überbetrieblichen Ausbildungszentren. Gearbeitet wird in der Regel 40 Stunden in der Woche.

Es ist sehr wichtig, dass du Deutsch sprechen und schreiben kannst, mindestens auf Niveau B1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Die Ausbildung findet auf deutscher Sprache statt und auch die Prüfungen müssen schriftlich und mündlich auf Deutsch abgelegt werden.

Wenn du aus einem EU-Mitgliedsstaat kommst, kannst du einfach Deinen Wohnort nach Deutschland verlegen.

Wenn du aus einem anderen Land kommst, benötigst du ein Visum, für das du folgende Voraussetzungen erfüllen musst:

  • Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1)
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt während Deines Aufenthalts in Deutschland
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Wenn du einen Ausbildungsplatz gefunden hast, kannst du auch vor Ausbildungsbeginn einen Deutschkurs in Deutschland besuchen. Der muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt werden.

Du erhältst eine Ausbildungsvergütung von dem Betrieb, der dich ausbildet. Wenn die nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu decken, darfst du neben der Ausbildung noch 20 weitere Stunden in der Woche arbeiten.

Wenn du aus deinem Heimatland heraus keinen Ausbildungsplatz findest, hast du die Möglichkeit für die Suche für bis zu 9 Monate nach Deutschland zu kommen. In der Zeit kannst du auch ein Praktikum absolvieren, einer anderen Arbeit darfst du aber nicht nachgehen.

Voraussetzungen:

  • Du hast dein 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder Schulabschluss, der zum Zugang zu einer Hochschule berechtigt
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1)
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt während deines Aufenthalts in Deutschland

Nach der Ausbildung kannst du eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 18 Monaten zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Wenn deine Ausbildung gut gelaufen ist, kann es aber auch sehr gut sein, dass dein Betrieb dich als feste Arbeitskraft weiterbeschäftigt.

Weitere Informationen finden Sie im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: Make it in Germany