Antragsstopp der KfW ausgeweitet auf Bundeförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

In einem neuen Schreiben vom 5. Dezember 2023 weitet die deutsche Förderbank KfW ihren Antrags- und Zusagestopp auch auf die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz aus.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau informiert darüber, dass für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft eine sofortige Aussetzung der Antrags- und Zusagetätigkeit erfolgt.

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15.11.2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Zusage von bereits vorliegenden Anträgen in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) (295) ausgesetzt.

Bereits zugesagte Förderdarlehen und Tilgungszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.