Beitrags- und Meldeverfahren bei der Beschäftigung von Rentnern: Hilfe bei der richtigen Beurteilung

Im Januar 2023 fielen die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten weg. Seither ist ein unbeschränkter Hinzuverdienst möglich, sodass Einkünfte aus dem Rentenbezug und ein Arbeitsentgelt parallel bezogen werden können.

Diese Regelung gilt für die alten und neuen Bundesländer identisch. 2024 folgte noch eine weitere Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten.

Bei der Beschäftigung von Rentnern mit Altersrente stellen sich für Arbeitgeber damit Fragen zum Beitrags- und Meldeverfahren, weil es darauf ankommt, ob eine Teil- oder Vollrente bezogen wird und ob die Regelaltersgrenze erreicht ist; ein komplexes Thema.

Die Deutsche Rentenversicherung hat die typischen Fälle in einem Schaubild "Altersrentner im Arbeitsalltag - Sozialversicherung richtig beurteilen" zusammengestellt, was die Beurteilung des Einzelfalls erleichtert. Weitere Infos zum Thema sind in der Broschüre „Altersrente – unbegrenzt hinzuverdienen“ zusammengefasst.