Betriebe müssen die Anforderungen umsetzen, allerdings liegt der Zweck ihrer Tätigkeit nicht in einer „umfangreichen datengetriebenen Verarbeitung personenbezogener Daten“ – der Kern ihrer Tätigkeit liegt in der Arbeit im Lackierbetrieb oder auf der Baustelle. Dies entlastet - auch im Hinblick auf die drohenden Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro (oder bis 4 % des Weltjahresumsatzes), die eher bei Konzernen greifen dürften.
Ein erster Überblick zu den Anforderungen die von der DS-GVO an Betriebe gestellt werden, gibt die nachfolgend (im Mitgliederbereich - Login erforderlich) zum Download hinterlegte Informationsschrift, die durch die Gewerbespezifische Informationsstelle Betriebswirtschaft beim Bundesverband Farbe erstellt wurde.
Darüber hinaus bietet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, wie auch andere Datenschutzämter, umfangreiche Informations- und Hilfsmittel zum Download an von denen insbesondere das Infoblatt: Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc. - "Muster 2: Kfz-Werkstatt" einen Überblick über den Handlungsbedarf mit "Erläuterungen zu den Anforderungen" in den Betrieben gibt. Diese Informationen sind über <link https: www.lda.bayern.de de kleine-unternehmen.html>
www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html abrufbar

