Die Ausbildung „Maler und Lackierer/in“ – Grundlagen, Hintergründe und Regelungen

Der Ausbildungsberuf „Maler und Lackier/in“ hat sich in den letzten Jahren wesentlich weiterentwickelt: 5 Fachrichtungen, eine gestreckte Prüfung und neue überbetriebliche Lehrgänge sorgen für ein modernes Berufsbild, aber bringen auch viele Fragen mit sich.

Mit der neuen Ausbildungsordnung sind die beiden neuen Fachrichtungen „Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik“ sowie „Ausbautechnik und Oberflächengestaltung“ entstanden. Die gestreckte Gesellenprüfung wurde eingeführt und löste die Zwischenprüfung ab. Inzwischen wurden auch neue Unterweisungspläne für die Überbetriebliche Ausbildung veröffentlicht.

Das alles führt immer wieder zu Fragen, die der Bundesverband nun für die Bereiche Fachrichtungen, Berufsschule, überbetriebliche Ausbildung und Gesellenprüfung zusammengestellt und beantwortet hat. Mit dieser FAQ-Sammlung erhalten Betriebe, Innungen und Prüfungsausschüsse zentrale Antworten und eine verlässliche Orientierung zu allgemeinen Fragen, wie z. B.:

„Wie entscheidet man sich für eine Fachrichtung?“
„Wie sind der Berufsschulunterricht und die Überbetriebliche Ausbildung organisiert?“
„Wie ist das mit der Gesellenprüfung in den Fachrichtungen?“

Aber auch speziellere Aspekte, die nicht unbedingt in Zusammenhang mit der Neuordnung stehen, werden aufgegriffen:

„Können Azubis vom Besuch der ÜLU befreit werden?“
„Kann man die Gesellenprüfung ablegen, ohne die Ausbildung zu durchlaufen?“
„Kann die Fachpraktikerprüfung auf die Gesellenprüfung angerechnet werden?

Das und die Antwort auf rund 30 weitere Fragen finden Innungsmitglieder nun im Servicebereich.