Seit letztem Jahr gibt es neue Unterweisungspläne für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜLU) im Beruf Maler und Lackierer mit seinen fünf Fachrichtungen.
Konnten bislang noch die bekannten Lehrgänge durchgeführt werden, so müssen ab dem 1. Januar 2027 ausschließlich ÜLU-Lehrgänge unterwiesen werden, die der Neuordnung entsprechen.
Eine Ausnahme gilt nur für den Ausbildungsberuf Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin, denn dieser wurde noch nicht neu geordnet.
Die Umsetzung der Neuordnung in den ÜLU-Lehrgängen stellt für die Ausbilder und Ausbilderinnen in den Bildungszentren eine Herausforderung dar. Um ihnen die Umstellung zu erleichtern und einen einheitlichen Standard in der ÜLU-Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk zu gewährleisten, hat der Bundesverband den Grundlehrgang G-ML/24 zur Durchführung der neu geordneten ÜLU-Lehrgänge exemplarisch entwickelt.
Der neue ÜLU-Lehrgang mit dem Motto „Die ÜLU - Mehr Können. Mehr Handwerk. Mehr Zukunft.” entspricht den Förderrichtlinien des HPI und wurde im Rahmen eines Projekts auf seine Praxistauglichkeit erprobt.
Die Lehrgangsmappen beinhalten Unterlagen für den Ausbildenden sowie Ausbildungsmaterialien für die Auszubildenden.
Die Materialien des Grundlehrgangs G-ML/24 können ab voraussichtlich Anfang Oktober über die Seite des Bundesverbandes geordert werden. Parallel dazu wird eine Handreichung zur Umsetzung aller neuen ÜLU-Lehrgänge erstellt.

