Aktueller Sachstand
Mit der Richtlinie (EU) 2023/970 verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ stärker durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist bislang verstreichen lassen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor.
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen daher nicht auf einem bereits verabschiedeten deutschen Gesetz, sondern auf einer Auswertung der europäischen Richtlinie sowie der bislang bekannten politischen Diskussionen. Welche Regelungen der deutsche Gesetzgeber tatsächlich beschließen wird, bleibt abzuwarten.
Was könnte auf die Betriebe zukommen?
Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die zu einer deutlich höheren Transparenz bei der Vergütung führen sollen.
Hierzu gehören voraussichtlich insbesondere:
- Informationspflichten bereits im Bewerbungsverfahren über die vorgesehene Vergütung oder Gehaltsspannen,
- weitreichende Auskunftsansprüche von Beschäftigten über die Kriterien der Entgeltfestsetzung,
- die Einführung nachvollziehbarer und objektiver Vergütungsstrukturen,
- Dokumentationspflichten hinsichtlich der Entgeltgestaltung sowie
- für größere Unternehmen teilweise umfangreiche Berichtspflichten über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede.
Insbesondere die Berichtspflichten könnten in Zukunft zusätzliche bürokratische Belastungen verursachen. Nach den Vorgaben der Richtlinie sollen Unternehmen ab bestimmten Beschäftigtengrößen regelmäßig Daten über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede erheben, auswerten und veröffentlichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können darüber hinaus vertiefte Entgeltbewertungen erforderlich werden.
Für die überwiegende Zahl der Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks dürften zwar nicht sämtliche Berichtspflichten unmittelbar relevant werden. Dennoch ist zu erwarten, dass die allgemeinen Transparenz- und Dokumentationsanforderungen künftig auch kleinere und mittlere Unternehmen stärker betreffen werden.
Herausforderungen für das Handwerk
Gerade im Handwerk werden Vergütungen häufig nicht ausschließlich anhand formaler Kriterien festgelegt. Individuelle Leistungsbereitschaft, besondere Fachkenntnisse, Verantwortungsübernahme, Kundenorientierung oder Flexibilität spielen in der Praxis oftmals eine entscheidende Rolle. Diese betriebliche Realität lässt sich nicht immer ohne Weiteres in starre Vergütungsschemata überführen. Sollte der nationale Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie weitgehend übernehmen, könnte dies den Spielraum für individuelle Gehaltsvereinbarungen spürbar einschränken.
Hinzu kommt, dass Beschäftigte künftig möglicherweise leichter nachvollziehen können, nach welchen Kriterien Kollegen vergütet werden. Auch wenn die Richtlinie keine vollständige Offenlegung sämtlicher Gehälter vorsieht, könnte die Transparenz im Betrieb erheblich zunehmen. Die Folge könnten zusätzliche Diskussionen über Gehaltsunterschiede sowie ein steigender Rechtfertigungsaufwand für Arbeitgeber sein.
Mehr Bürokratie statt mehr Fachkräfte?
Das Handwerk leidet bereits heute unter einem erheblichen Fachkräftemangel und einer stetig wachsenden Zahl regulatorischer Anforderungen. Die Einführung zusätzlicher Dokumentations-, Transparenz- und Berichtspflichten würde diesen Trend weiter verstärken. Viele kleinere und mittlere Betriebe verfügen weder über eigene Personalabteilungen noch über spezialisierte Vergütungsexperten. Die Entwicklung, Pflege und Dokumentation komplexer Vergütungssysteme könnte daher zusätzliche Ressourcen binden, ohne dass dadurch automatisch neue Fachkräfte gewonnen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass die notwendige Flexibilität bei individuellen Gehaltsverhandlungen eingeschränkt wird. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es für viele Betriebe jedoch wichtig, auf besondere Qualifikationen und Marktbedingungen flexibel reagieren zu können.
Derzeit steht noch nicht fest, wie die Bundesregierung die europäische Entgelttransparenzrichtlinie konkret umsetzen wird. Viele der diskutierten Auswirkungen beruhen daher auf einer Bewertung der europäischen Vorgaben und stellen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Prognosen dar. Gleichwohl zeichnet sich bereits heute ab, dass die Richtlinie erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Vergütungspraxis haben könnte. Insbesondere die Einführung transparenter Vergütungsstrukturen, erweiterter Auskunftsansprüche sowie zusätzlicher Dokumentations- und Berichtspflichten wirft aus Sicht des Handwerks zahlreiche Fragen auf.
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz wird die weitere Gesetzgebung aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass die berechtigten Ziele der Entgeltgleichheit nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie, einer Einschränkung betrieblicher Flexibilität oder einer Schwächung der Tarif- und Betriebspraxis im Handwerk führen. Unser Ziel bleibt eine praxisgerechte, handwerksfreundliche und betriebsharmonische Umsetzung, die den besonderen Strukturen des Maler- und Lackiererhandwerks Rechnung trägt.

