Förderung für energieeffiziente Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder


Von:  BV - Walter Bücher / Christine Marzulla / 11.04.2022 / 14:39


FRANKFURT/BERLIN. Bundesregierung startet die Neubauförderung mit schrittweiser Anpassung der Förderkonditionen.


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Ab dem Datum 20.04.2022 können wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung gestellt werden.
Gefördert werden bei Wohngebäuden diese drei Effizienzhaus-Stufen:

Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien (EE)

Für das Effizienzhaus 40 EE gibt es einen Tilgungszuschuss von 10 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro.
Das Gebäudeniveau 40 EE wird erreicht, wenn der für die Kälte- und Wärmeversorgung erforderliche Energiebedarf des Gebäudes mit mindestens 55% aus erneuerbaren Energien gedeckt ist.
Der Gebäudestandard 40 EE ist auch bei einer entsprechenden Gebäudesanierung unter Einhaltung der Förderkriterien für Bestandsgebäude zu erreichen.

Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (NH)

Für das Effizienzhaus 40 NH gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro.
Das Gebäudeniveau 40 NH kann nur erreicht werden, wenn das Effizienzhaus mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat übereinstimmt und ein Nachhaltigkeitszertifikat durch eine dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde. Ein Effizienzhaus 40 NH kann nur bei einem Neubau erreicht werden.

Effizienzhaus 40 Plus

Für das Effizienzhaus 40 Plus gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5% von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro.
Für das Niveau 40 Plus muss, gemäß den Technischen Mindestanforderungen der Anlage zur BEG Wohngebäude-Richtlinie, eine gebäudenahe Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden. Diese ist so auszulegen, dass sie pro Wohneinheit mindestens 500 kWh/a und zusätzlich 10 kWh/a je Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN Strom erzeugt und über ein stationäres Batteriespeichersystem verfügt.

Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden Ausnahmeregelungen beschlossen.

Bitte beachten: Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.

Weitergehende Informationen für -> Wohngebäude, -> Nichtwohngebäude und die -> Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2021 finden Sie hier.


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