Als Beispiel diente der Fall eines Gebrauchtwagens mit Nockenwellenbruch und in der Folge einem Motorschaden nur drei Wochen nach dem Kauf – auf 4.000 Euro summierten sich die Kosten.
Weil der Käufer eine gültige Gebrauchtwagengarantie in den Händen hielt, war er im Glauben, dass diese einspringen würde. Der Haken: Der Vorbesitzer, nicht der aktuelle Eigentümer hatte die Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Der Verkäufer argumentierte daher, die Garantie sei personen-, aber nicht fahrzeuggebunden – und verweigerte die Kostenübernahme. Weil der Schaden bei diesem Fahrzeugmodell kein Einzelfall war, startete der Hersteller parallel eine Rückrufaktion. Die Werkstatt bestätigte den Zusammenhang zwischen dem konstruktionsbedingten Schaden und der Rückrufaktion.
Im Fall des WDR ging es speziell um das Produkt „Audi CarLife Plus GW-Garantie“. Auf Nachfrage des Senders bestätigten die befragten Autohäuser eine Pkw-Bindung. Darüber hinaus stellte der Sender fest, dass diese Garantie seit 2010 nicht mehr Teil des Produktportfolios des Ursprungshauses VW ist – dieses fasste sogar zusammen „Das Produkt wurde vom Autohaus selbst kreiert.“ Dieses gab daraufhin keine Auskünfte mehr. Nach Durchsicht der Garantiebedingungen zogen Anwalt und das WDR-Serviceteam den Schluss einer fahrzeuggebundenen Garantie, die bei einem Eigentümerwechsel übergeht.
Letztlich blieb die Haftungsfrage für den Schaden: Haftete der Verkäufer/das Autohaus aufgrund der Garantie oder ev. der Hersteller aufgrund des Schadens, der Grund für die Rückrufaktion war? Der hinzugezogene Anwalt Guido Linné rät im TV-Bericht, im Zweifel beide als Gesamtschuldner heranzuziehen und die Schadensregelung den beiden Anbietern zu überlassen.
In diesem Fall kam der Hersteller diesem Weg mit der Begründung der „Sonderkulanz“ zuvor und übernahm die Kosten in voller Höhe. Grundsätzlich sollte jeder Autokäufer aber die Garantiebedingungen genau prüfen – am besten anwaltlich.
Der WRD-Bericht zum Thema "Auto-Anschlussgarantie - Der Trick mit dem Besitzerwechsel" (8 Minuten) steht in der Mediathek zur Verfügung (<link https: bit.ly _blank external-link-new-window>
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