Gesetzlicher Mindestlohn steigt in weiteren zwei Schritten

BERLIN. Das Bundeskabinett hat die vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 zunächst auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

Für die gewerblichen Arbeitnehmer unserer Branche ändert sich hierbei aber nichts, da der tarifliche allgemeinverbindliche Mindestlohn für reine Helfer bei 12,50 € und der für Arbeitnehmer, die Malertätigkeiten ausüben, sowie Gesellen bei 14,50 € liegt.

Ab dem 01.04.2024 werden die beiden tariflichen Mindestlöhne auf 13,00 € bzw. 15,00 € steigen.