Der Bundesverband begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung im Entwurf für das Vergabebeschleunigungsgesetz im Rahmen von öffentlichen Bauaufträgen grundsätzlich am Vorrang der Losvergabe festhält. Ein aktuelles Gutachten der Professoren Michael Eßig und Martin Burgi bestätigt unter anderem: Nur wenn öffentliche Aufträge weiterhin in Lose aufgeteilt werden, können kleine und mittlere Betriebe gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen. Das könne einen Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz darstellen.
Einige Bundesländer hatten im Bundesrat gefordert, den Vorrang der Losvergabe „aus zeitlichen Gründen“ abzuschaffen, um Verfahren zu beschleunigen. Fachleute warnen jedoch, dass dies den Wettbewerb einschränken und den Mittelstand massiv benachteiligen würde.
Das verwundert sehr, da auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur bevorstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien fordert, die Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose künftig zum Regelfall zu machen.
Die Losvergabe sorgt für mehr Wettbewerb, Qualität und Verlässlichkeit bei öffentlichen Bauvorhaben. Sie stärkt den Mittelstand, sichert Arbeitsplätze und trägt wesentlich dazu bei, dass öffentliche Investitionen flächendeckend umgesetzt werden können. Wir werden uns daher auch weiterhin für den Vorrang der losweisen Vergabe einsetzen.

